Zitat Zitat von Maximus Beitrag anzeigen

Eine Meldung an das entsprechende Jugendamt ist möglich wie auch eine Anzeige, wenn man zum Beispiel selber Opfer eines Pädophilen wurde. Keine Verjährungsfrist in Deutschland.
Wenn sich da einige Opfer (die kennen sich sehr wahrscheinlich) zusammenschliessen, und gleichzeitig die Taten, die an ihnen begangen wurden, schriftlich anzeigen, dann hat die SR ein Riesenproblem, Das wird gross genug sein, um die SR endgültig in die Negativschlagzeilen zu bringen. Dazu seien hier nur zwei Worte erwähnt: Bethesda + E.Z. + P.W.


Maximus
Hallo Maximus,

nach meinem Wissen gibt es eine verjährung nach 30 Jahren (leider). Wofür steht E.Z. + P.W? Bin gerade ahnungslos. Antwort eventuell auch über pn möglich.