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Hybrid-Darstellung

  1. #1

    Standard

    Zitat Zitat von Maximus Beitrag anzeigen

    Eine Meldung an das entsprechende Jugendamt ist möglich wie auch eine Anzeige, wenn man zum Beispiel selber Opfer eines Pädophilen wurde. Keine Verjährungsfrist in Deutschland.
    Wenn sich da einige Opfer (die kennen sich sehr wahrscheinlich) zusammenschliessen, und gleichzeitig die Taten, die an ihnen begangen wurden, schriftlich anzeigen, dann hat die SR ein Riesenproblem, Das wird gross genug sein, um die SR endgültig in die Negativschlagzeilen zu bringen. Dazu seien hier nur zwei Worte erwähnt: Bethesda + E.Z. + P.W.


    Maximus
    Hallo Maximus,

    nach meinem Wissen gibt es eine verjährung nach 30 Jahren (leider). Wofür steht E.Z. + P.W? Bin gerade ahnungslos. Antwort eventuell auch über pn möglich.


  2. #2
    Effi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von mirabo Beitrag anzeigen
    Hallo Maximus,

    nach meinem Wissen gibt es eine verjährung nach 30 Jahren (leider). Wofür steht E.Z. + P.W? Bin gerade ahnungslos. Antwort eventuell auch über pn möglich.

    Eben hier gelesen... http://www.ksta.de/archiv/hintergrun...,12670162.html ... "Die Dauer von Verjährungsfristen richtet sich generell nach der Schwere einer Straftat. Die Spanne reicht von drei bis 30 Jahren und ist im Strafgesetzbuch geregelt."


 

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