Dabei ging es ihm doch sicherlich um lebenspraktische und tatsächliche Vergebungsprozesse und nicht um symbolhafte Vorschussvergebung.
Vergeben kann man ja nur, wenn einer sein Fehlverhalten praktisch und tatsächlich bereut und sich entschuldigt und eine Wiedergutmachung anbietet. So kann der andere die Entschuldigung oder Wiedergutmachung annehmen und vergeben.
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