Am 13.1.2013 rief jemand aus dem Forum um Hilfe, weil sich herausstellte, dass man sich da ohne fundierte Kenntnisse auf einer dünnen Eisschicht bewegt und die Sache komplexer wurde als angenommen.
Daraufhin lieferte imporex die dazu gehörenden Gesetzesartikel und Aussagen in amtlichen Schreiben.
Die sind bekanntlich in Amtsdeutsch verfasst und teilweise nur verständlich für Amtsschimmel und Juristen.
Grundsatz: Wer im Glaubenshaus wohnt und versorgt wird, für den/die kann kein Anspruch auf die Installation einer Nachversicherung geltend gemacht werden. Weder durch die Person selber noch durch Zeichnungsberechtigte von SR. (Vorstand)
Die Anmeldung für die Nachversicherung ist ausschliesslich Sache der gemeinnützigen Institution.Wer den Orden, bzw. SR verlässt und nicht mehr unter der Versorgungszusage lebt, hat erst ab dem Datum des Bekanntwerdens des definitiven Austrittes, Anspruch auf Anmeldung für eine Nachversicherung.1. Auf eine Nachversicherung kann man nicht verzichten. Wenn ein HG die Mission verlässt, ist die Mission verpflichtet, dieses zu melden und eine ordnungsgemäße Nachversicherung durchzuführen.
Das Kapitalvolumen für die Nachversicherung wird berechnet aufgrund der Jahre, welche z.B. ein HG in SR gemeinnützig tätig war.
Wie jemand sinngemäss schrieb: Ich habe eine grosse weisse Lücke in meinem Nachweis betr. Einzahlungen auf mein Rentenkonto.
Niemand kann im GH leben (Versorgungszusage) und gleichzeitig Ansprüche an die Nachversicherung geltend machen. Genau dies hat der Vorstand im Fall W. gemacht.
Die Frage ist offen, ob W. bereits Gelder aus der Nachversicherung bezog, während er noch ein GH leitete.
SR hätte die entsprechende Meldung für die Nachversicherung von W. erst jetzt, in diesen Tagen durchführen dürfen, nachdem W. tatsächlich am Tag X abtritt, seine Wohnung in Libanon räumt und seinen Wohnplatz ausserhalb des Ordens (Kommunität) an einer Privatadresse bezieht.
Zweitens wurden dem Vernehmen nach für andere ausgetretene HG keine Anträge für Nachversicherung gestellt, obwohl dies Pflicht von SR ist.
Wer aber die Mission verlassen hat, kann nicht später seinen Wohnsitz wieder in ein Glaubenshaus verlegen. Das ist nicht Sinn der Nachversicherung.
Höhe der Nachversicherung
Grundsätzlich hat Anspruch auf eine Nachversicherung, wer seine ganze, persönliche Arbeitsleistung SR zur Verfügung stellte.
Tatsache ist aber, dass es eine ganze Reihe von HG gibt, welche nur teilzeitlich für SR tätig sind und sich nebenbei ein zweites Standbein zwecks Zusatzeinkommen anschafften.
Die Gründe können erhöhte Ansprüche an Wohn- oder Lebensstandard sein, aber auch Geldmangel, um Versicherungsbeiträge und laufenden notwendige Kosten zu begleichen.
Bekanntlich sind Millionen an DM/Euros im 2-stelligen Bereich in undurchsichtigen Kanälen verschwunden, und teils in Luxusgütern (laut Beiträgen) wieder in Erscheinung getreten.
Einige Fragen drängen sich auf, können aber im Forum nicht schlüssig beantwortet werden:
Hat SR im allgemeinen nicht ausreichend für die Hausgenossen gesorgt ? (auch dafür gibt es in Deutschland einschlägige Vorgaben für solche Institutionen)
Hat das möglicherweise dazu geführt, dass HG in Geldnot waren und teilweise auswärts arbeiten mussten, um zu überleben ?
Hat etwa SR selbst diese knifflige juristische Situation durch Missbrauch von Spendengeldern ausgelöst ? Etliche Mitglieder fürstlich begünstigt, andere Mitglieder sträflich vernachlässigt.
Eine ab 2013 geschönte Frise, vielleicht sogar das Aufsetzen einer Perücke (Bilanz) zur Wiedererlangung des Gemeinnützigkeits-Status', können nicht über ein substantielles SR-Problem im Kern ihres Wesens hinweg täuschen.
Darüber wird sich der jetzige Vorstand zusammen mit seinen Anwälten Gedanken machen müssen.
Leute, welche SR an den Rand des Konkurses gefahren haben, Teil eines Selbstbedienungssystems sind, kommen nicht in Frage als Retter aus dieser Situation.
Da müssen unabhängige Persönlichkeiten ans Ruder. Unabhängig heisst: Menschen, die aufgrund einer Sachlage autonom entscheiden können, ohne befürchten zu müssen, dass sie durch eigene Verfilzungen mit der alten SR-Elite zu Fall kommen können.
Soweit sinnvoll und möglich, wird auf diesem Forum weiter für interessierte Leser informiert.
Maximus
Lesezeichen