Erstmal vielen Dank an Euch beide für Eure offene Arme.
Nun, die AKK in Deutschland entstand nach dem 1. VK durch Lossagung von der RKK. Es ging hier um einen Dogmenstreit bzgl. der Unfehlbarkeit des Papstes. Letztendlich war das aus meiner Sicht jedoch nur das i-Tüpfelchen. Wir sind eine sehr kleine Kirche in Deutschland, die nur aus einem Bistum(Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland) besteht. Bischofssitz ist in Bonn. Unser Bistum befindet sich zusammen mit der holländischen, österreichischen, tschechischen AKK, der Christkatholischen Kirche der Schweiz und der polnisch-katholischen Kirche in der Uetrechter Union der Alt-Katholischen Kirchen. Unser Bistum steht im ständigen Diskurs mit der RKK und wird durch diese als Kirche anerkannt. So besteht Einigkeit in Liturgie und die alt-katholischen Bischöfe stehen in der apostolischen Sukzession.
Im folgenden zeige ich mal einige Unterschiede zur RKK auf, wobei die ersten beiden für mich ausschlaggebend sind:
1. Die Kirchen der Utrechter Union akzeptieren nur die in den sieben ökumenischen Konzile des ersten Jahrtausends beschlossenen Dogmen, erkennen die folgenden durch die RKK durchgeführten sogenannten ökumenischen Konzile des zweiten Jahrtausends und deren Entscheidungen nicht an und lehnen insbesondere die Dogmen des 1. VK und das Dogma der unbeflekten Empfängnis und der leibhaftigen Aufnahme Mariä im Himmel ab genauso wie die ausufernde Marien- und Heiligenerehrung.
2. Die AKK ist synodal organisiert. Es gilt die Ordnung Bischof, Priester, Diakon. Dies bezieht sich auf das Dogma der zentralen Jurisdiktion durch die Kurie der RKK aus dem 1. VK. Innerhalb der Uetrechter Union ist die AKK Deutschlands selbstständig. Die Jurisdiktion hat das Bistum inne.
3. Wiederverheiratete und Homosexuelle Paare leben nicht in schwerer Sünde und dürfen die hl. Eucharistie empfangen.
4. Keine Pflicht zum Zölibat für Priester(innen).
5. Frauen dürfen Priesterin und sogar Bischof werden.
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