Zitat Zitat von Saniana Beitrag anzeigen
Tja geplanter Mord und Notwehr sind wohl zwei unterschiedliche Schuhe.
Im schweizerischen Strafgesetzbuch liest sich der Artikel, der Notwehr definiert so: "Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar von einem Angriff bedroht, so hat der Angegriffene und jeder andere das Recht, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren." Und so ähnlich dürfte es auch im deutschen Strafgesetzbuch klingen. So lange jedoch ein "Christ" oder ein anderer Humanist zu wissen meint, was Mose mit "du sollst nicht töten" gemeint hatte, so lange lasse ich ihn (oder sie) meinen. Sie werden niemals darauf kommen, was dort im Urtext wirklich steht, werden aber forenseitenlange Diskussionen über das führen, was sie zu wissen meinen. Nein, Ahnung haben sie keine - und von Keine-Ahnung haben sie eine ganze Menge.