Ja, diese Aussage schlägt sicherlich etwas auf. Liebe(r) Auserwählt, wenn ich dich richtig verstehe ist das Kind zweier Ungläubigen also prädestiniert für Krankheiten und Behinderungen, die wieder ein Anzeichen für die Sünde der Eltern sind. Und da Behinderungen ein Zeichen für die Sündhaftigkeit ist, kann ein Kind mit Behinderung nicht das ewige Leben erhalten, sprich es ist mit Blick auf das ewige Leben lebensunwert? Hm, ich finde diese Ansichten nicht unproblematisch, und du darfst dich dann nicht wundern, wenn man darüber nachdenkt, ob wir dann nicht wieder die Nürnberger Rassengesetze einführen sollten, damit der gute christliche Übermensch keine Gefahr läuft, seine Kinder mit dem Erbgut der Ungläubigen zu belasten.

Ich kann nur hoffen, dass Leute mit solchen Vorstellungen im Alter nie eine Brille benötigen, Probleme mit ihrem Blutdruck bekommen oder sonstiges … ist schließlich auch eine Funktionsstörung.