Was mir an dem Gesetz zum Thema Beschneidung etwas suspekt ist, ist die Formulierung, dass die Eltern den Willen des Kindes berücksichtigen müssen und gleichzeitig aber die Beschneidung innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt erfolgen muss:
http://www.bundesregierung.de/Conten...chneidung.html.
Ich fürchte mit sechs Monaten kann das Kind noch nicht sagen: "Ne du, ich will das aber nicht", oder "prima, ich möchte sehr gerne beschnitten werden."
Ich glaube rein von der Persönlichleitsentwicklung her, entwickelt ein Kind erst ab dem 10.Monat einen eigenen Willen:
http://www.babycenter.de/a8408/monat...ng-ihres-babys. Und da so eine Beschneidung ja nie völlig schmerzfrei abläuft, würde in aller Regel das Kind die Beschneidung wohl eher vermeiden wollen. Und der religiöse Hintergrund ist einem Kind zu diesem Zeitpunkt ja höchstwahrscheinlich auch völlig wurscht, oder nicht?
Mit der Taufe im Christentum ist es ja auch so. Da werden die Babys auch nicht gefragt, ob sie Christ sein möchten und mit Wasser nass gemacht werden wollen. Letztlich ist deshalb doch der Wille des Kindes erst einmal völlig egal und die Eltern entscheiden. Wieso steht dann aber im Gesetz, dass der Wille des Kindes berücksichtigt werden muss?
LG
Provisorium