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Baum-Darstellung

  1. #11

    Standard

    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
    Ach Quatsch... Hitler hatte Wahnvorstellungen. Sein Wahn ging davon aus, dass es eine arische Rasse gebe, die zum Herrschen über alle Menschen bestimmt sei. Dies fand vor allem in der von ihm angeordneten Ermordung von Juden Ausdruck. Das hat GAR NICHTS mit Gerechtigkeit zu tun. Sein Plan war vollkommen bescheuert und ungerecht!!!!
    Und die Theorie über gewaltfreie Erziehung ist genau so ein Quatsch. Denn wäre sie wahr, dann müßten die Russen, und vor allem die Polen, viel bessere Menschen sein als die Deutschen.
    Aber genau so wie Hitler und seine Clique blind an ihre Theorie glaubten, und davon besessen waren sie zu verwirklichen, koste es was es wolle, genau so glauben einige blind an die Teorie der gewaltlosen Erziehung, und sind besessen davon sie zu verwirklichen, koste es was es wolle.

    Warum vergleichst du Gegenwärtiges ständig mit den Vorstellungen eines wahnhaften Diktators und seinem sehr kranken System?
    Weil Gewalt bekämpft man nicht mit Gewalt.
    "Nicht durch Macht, nicht durch Kraft, allein durch meinen Geist! - spricht der Herr der Heere." (Sach. 4:6)

    Kinderschutz will Kinder schützen. Es geht nicht um Ausrottung, sondern um Schutz. Eltern müssen aktive Vorbilder sein. Lebten sie Gewalt vor, müssten sie sich nicht wundern, würden ihre Kinder gewaltätig oder psychisch instabil werden.
    Will schützen, tut es aber nicht. Wollten wie besser, ist rausgekommen wie immer. Wir wissen doch, der Weg zur Höle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.

    Und es geht um Ausrottung andersdenkenden. Denn der Staat duldet keine andersdenkende.
    Solange der Staat als das Heilmittel angesehen wird, auch ein Pünkt der Naziideologie, wird es nicht anders, b.z.w. besser sein.
    Denn der Staat ist (nur) eine Idee, als Gegensatz zum Reich Gottes. Und im Dienst des Staates muß der Mensch seine Menschlichkeit ablegen (der eine mehr, der andere weniger). Er muß Gesetze befolgen, ungeachtet dessen was er davon in der jeweiligen Situation hält.

    Und jeden Versuch der Menschen allgemeingültige Richtlinien festzulegen verdreht der Staat und verwandelt in Gesetze, die gegen die Menschen sind. Weil der Staat die Menschen beherrschen will.

    Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 verpflichtet in den Artikeln 18 und 29 die Unterzeichnerstaaten zu einer gewaltfreien Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
    http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperstrafe
    Es geht um Rechte der Menschen, die vom Staat geschützt werden sollen. Der Staat ist verpflichtet keine Gewalt anzuwenden.
    Der Staat verdreht es aber, und verlegt es als Verbot auf die Menschen.

    Und so macht der deitsche Staat es auf Schritt und Tritt.
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 11. September 2013 entschieden (BVerwGE 6 C 12.12, S. 11):
    „Mit ihr (der Schulpflicht) haben die Eltern hinzunehmen, daß der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihre Kinder
    einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird.“
    Damit löst das BVerwG das Grundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (Grundgesetz) auf. Dort heißt es:
    „Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
    zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
    Weiter löst das BVerwG das Grundrecht des Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG (Grundgesetz) auf. Dort heißt es:
    „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
    Das Bundesverwaltungsgericht widersetzt sich damit der bindenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum elterlichen Erziehungsrecht. Diese lautet (BVerfGE 93,1/17):
    „Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfasst Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen.“
    Des weiteren verstößt die Entscheidung des BVerwG gegen Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dort heißt es:
    „Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“
    Mit dieser Entscheidung des BVerwG – wenn sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder Menschengerichtshöfe aufgehoben werden sollte – gehören die Kinder letztlich dem Staat und sind diesem rechtlos ausgeliefert.
    http://www.katholisches.info/2013/11...le-der-eltern/

    Die Kinder sind die Zukunft. Wenn der Staat sie in seine vollige Gewalt nimmt, und nach seinem Willen erzieht, dann gibt es morgen keine Andersdenkende. Es gibt nur dem Staat blind gehorsame Zombies.
    Und daß es hier genau darum geht, sieht man auch aus folgenden Staatsaktionen: Kopftuchverbot, Schulverweigererhetze, Beschneidungsverbot.
    Durch den Staat zwingen die Gottlosen ihre Vorstellungen allen auf.

    Du wirst hoffentlich wissen, was unter gewalttätige Handlungen fällt. Kinder aus gewalttätigen Umgegebungen herauszunehmen ist keine Gewalt, sondern Befreiung von Gewalt.
    Auch wenn es die Kinder mehr traumatisiert als das Leben in der Umgebung? Denn zwischen Eltern und Kindern ist eine natürliche Bindung. Und das Kind von der Mutter zu trennen traumatisiert das Kind viel mehr als ein Klaps oder auch eine Tracht Prügel von den Eltern.
    Das Wohl des Kindes ist hier nur der Vorwand.

    Es geht hier um das Recht von Unversehrtheit, die bei Nichtachtung mittels ("Macht") von Gesetzen eingefordert und wieder hergestellt werden kann.
    Nein, hier geht es um die Machtausübung des Staates.
    Denn z.B. bei Befragungen geben viele Eltern zu, ihre Kinder zu schlagen. Sie werden aber nicht vom Staat belangt. Denn es liegt keine Anzeige vor.
    Und in vielen Fällen greift der Staat nicht ein selbst wenn eine Anzeige erstatten wurde. Denn den Beamten, die ihre Menschlichkeit noch nicht komplett abgelegt haben, ist die zweideutigkeit ihrer Position bewußt.

    In diesem Fall aber gab es keine Anzeige, wie auch keine Anzeichen von traumatisierten oder gestörten Kindern. Sie wurden ja regelmäßig von Spezialisten begutachtet!
    Also war das ganze eine geplante Aktion, um die Gemeinschaft zu zerstören. Auf "humaner" Weise.

    Du verharmlost Schläge und Zwang und willst diese schützen, die sie ausführen, aber nicht jene, die darunter leiden.
    Und ihr suggeriert sie, und verharmlost die Gewalt des Staates.

    Zudem wird gegen gewalttätige Eltern keine Gewalt angewandt. Ihnen wird das Ausüben von Gewalt genommen und gut. Wenn sie darunter leiden, dann brauchen sie dringend Therapie!
    Gut. Dann sollen dir deine Kinder genommen werden! Denn was ihr wollt daß die Menschen euch tun, das tut ihnen. Wenn du das Vorgehen des Staates in diesem Fall verteidigst, dann willst du daß dasgleiche dich trifft. So soll es sein.
    Offensichtlich lernt der Mensch nur aus eigener Erfahrung.
    Geändert von ed (24.11.2014 um 08:47 Uhr)


 

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