Ergebnis 1 bis 10 von 2050

Baum-Darstellung

  1. #11

    Standard Wir ziehen Bilanz

    Der User imporex aus frühsonne.de kommentiert heute Abend die 4 Punkte, mit denen die Spätregen-Mission, bzw. ihre Anwälte, die Rentenversicherung, bzw. das Sozialgericht Heilbronn zu ihren Gunsten "umzustimmen versuchte", wie folgt:

    Resümee des Prozesses der Spätregen-Mission:

    Zitat:
    Die Argumentation der DSM-Anwältin Veronika Klein stützte sich auf vier Punkte.
    Erstens: Die Dienste seien freiwillig und nicht sozialversicherungspflichtig gewesen.
    Korrekt ist: Satzungsmäßige Mitglieder Geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnliche Personen (z.B. Spätregen Hausgenossen) sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung.

    Sie sind aufgrund der rechtlichen Vorgaben auch nicht als arbeitnehmerähnliche Personen zu betrachten, sondern stellen eine besondere Personengruppe dar, da hier das Verhältnis des Mitgliedes zu seiner Gemeinschaft maßgeblich ist.
    Dieses mitgliedschaftliche Verhältnis ist nicht gleichbedeutend mit einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer.


    Zitat:
    Zweitens: Maren Blumenroth habe die Möglichkeit, in das Glaubenshaus zurückzukehren und sich dort versorgen zu lassen.
    Dieser zweite Punkt ist ein argumentum ad absurdum!
    Die Mission hat weder die räumlichen Kapazitäten, noch die finanzielle Möglichkeiten und schon gar nicht das dazu benötigte Personal, alle Ex-Spätregler wieder aufzunehmen und zu versorgen.
    Wenn man dazu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI betrachtet, besteht kraft Gesetzes Versicherungsfreiheit, wenn nach den Regeln der Gemeinschaft Anwartschaft auf die in der Gemeinschaft übliche Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter gewährleistet ist und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist.
    Und genau darum geht es, dass die Gewährleistung eben NICHT gesichert ist und dadurch auch eine lebenslange Versorgung nicht gewährleistet werden kann!
    Außerdem hatte die Betroffene auch Gründe, warum sie die Mission verlassen hat und möchte bestimmt nicht freiwillig zurück in einen Kreislauf, aus welchem sie geflüchtet ist!


    Zitat:
    Drittens: Die 64-Jährige sei kein satzungsgemäßes Mitglied gewesen.
    Natürlich war die Betroffene ein satzungsmäßiges Mitglied des "Geistlichen Ordens Spätregen", welcher im Verein Deutsche Spätregen-Mission eingebettet ist! Dies ergeht aus allen Satzungen und öffentlichen Bestätigungen aller vorangegangenen Vorstände.

    Personen, die sich in den Dienst der Mission stellen, werden als so genannte Hausgenossen i.d.R. im Rahmen eines Gottesdienstes als Hausgenossen eingesegnet und in das Missionshaus aufgenommen, indem sie dort ihren ständigen Wohnsitz nehmen. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen sie dem Weisungsrecht der jeweiligen Hausleitung.
    Die Hausgenossen werden innerhalb der Mission durch die dauernde Wohnsitznahme im Missionshaus als Angehörige der Kommunität betrachtet; als satzungsmäßige Mitglieder der Kommunität Spätregen, die ein integraler Bestandteil des Vereins Dt. Spätregen-Mission e.V. ist (siehe dazu auch deren Satzung vom 28. Mai 2012, § 2, (3) Punkt 2a).


    Zitat:
    Viertens: Die Ansprüche seien "verjährt".
    Wenn die Mission ihrer Verpflichtung auf Meldung und Nachversicherung nicht nachkommt und rechtswidrige Handlungen mit Vorsatz begeht, kann niemals eine Verjährung greifen, da der Versicherer (die Rentenkasse) ja gar nicht informiert wurde, obwohl die Meldepflicht den Vorständen sehr wohl bekannt war und man auch das Argument der Unwissenheit hier nicht einbringen kann. (außerdem: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)

    Der Mission liegt ein Schreiben vor, welches unmissverständlich sagt: "Grundsätzlich ist der Arbeitgeber (Dienstherr (Anm.: Vorstand)) verpflichtet, von sich aus tätig zu werden; d.h. die Nachversicherung von Amts wegen durchzuführen!"

    Man braucht kein Richter oder Rechtsanwalt zu sein, um solche einfache und klar geregelte Grundsätze zu verstehen und zu begreifen.
    Die Mission hätte gut daran getan, wenn sie sich einen Anwalt genommen hätten, der ein Spezialist für Sozial- und Vereinsrecht ist und nicht eine Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, welches in diesem Prozess gar nicht gefragt war.
    Geändert von Reporter (29.01.2015 um 20:24 Uhr)


 

 Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf diese Seite:

spätregen mission

warum wurde der spätregen-mission die gemeinnuetzigkeit aberkannt

spätregenmission

mission gnadenkinder
Warum wurde der Spätregenmission die Gemeinntzigkeit aberkannt

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •