Schabbat-Lesung und Kommentar
„MISCHPATIM – Rechtsbestimmungen“, 2. Mose 21,1 bis 24,18; Jeremia 34,8-22; 33,25-26
Kommentar:
Nachdem in der vorigen Parascha-Lesung die zehn Grundsätze/-gebote (dibroth) gelegt wurden, kommen wir zur Praxis der Alltagsgesetze, die Rechte-sätze (hebr. mischpatim).
Es musste Ordnung und Regeln geschaffen werden, besonders für ein Sklavenvolk, das gerade aus der Fronschaft entlassen wurde.
Deshalb auch das erste Thema, die Freiheit des Hebräersklaven im siebten (Schabbat-)jahr, und seine Rechte. Oder er entschloß sich, für seinen Herrn ein ewiger Knecht zu sein weil ‘er seinen Herr liebte’. Als Zeichen wurde sein Ohr durchbohrt (hebr. „eved nirza“). Wieder ein Bundeszeichen am Fleische, wie mit der Beschneidung, so soll der Gläubige im geistlichen Sinn im Herzen beschnitten und am Ohr durchbohrt – da „er seinen HERR liebte“. Er gehört nun ganz dem HERRN der HERREN und allein Ihm gehorcht er!
Wie wir die drei Grundgesetze, eigentlich das Geheimnis zu erfolgreichen Ehe, in 1. Mose 2 Vers 24 finden, haben wir in unsere Parascha die drei Pflichten des Ehemanns, die während der jüdischen Trauung betont werden: „ihre Nahrung, ihre Kleidung und der eheliche Verkehr soll er nicht verkürzen!“ (21,10-11). Wieder ein Geheimnis zu glücklichen Ehe, die auch vom Apostel Paulus in 1. Korinther 7 Vers 3 erwähnt wird.
Strafen von Gesetzbruch hatten auch bestimmte Maße, mal zahlte die Person mit dem Tod, mal mit fünfmaliger oder doppelter Zurückzahlung.
Sachen wie Eigentumsschutz, oder Schaden – wer kommt für die Unkosten auf? Fast jeder Fall wurde rechtlich gedeckt, so dass die Person nicht „das Gesetz allein in die Hände nimmt“ – wie man so sagt!
Umdenken – oder wie der neutestamentliche Begriff von Erneuerung des Sinnes - vom ägyptischen (weltlichen) Denken war hier auch im Spiel.
Man sollte sich die vielen Paragraphen gut mehrmals durchlesen, denn vieles kann ins Heutige umgesetzt werden. Sogar Fälle wie außerehelicher sexueller Verkehr (22,15) – das leider auch häufiger wird unter den Gotteskindern. Man soll einfach das Wort des HERRN, u.a. die Thora, ernst nehmen und dort Rat und Lösung finden.
Unser Verhältnis zum Fremden unter uns soll gerecht sein, „da wir selbst Fremdlinge in Ägyptenland waren“ oder wie es später heißt: „denn wir kannten das Innere des Fremden“.
In diesem Fall, weil wir es „auf eigenem Leibe spürten“, wird Gott jedes Schreien und Flehen des Schwachen erhören und sofort mit dem Tode strafen (22,20-23).
Denn auch unser Schreien wurde ‘in Ägyptenland’ erhört!
Kapitel 23 spricht im Großen über die drei nationalen Hauptfeste, davor aber auch über das Schemita-Jahr oder Erlaßjahr, das alle sieben Jahre stattfindet, an dem das Feld von jeder Bearbeitung ruhen soll.
„Bestechungsgeschenk nimm nicht an; denn das Bestechungsgeschenk macht Sehende blind und verdreht die Worte der Gerechten“ (23,8 )
Interessant dass aus einem halben Vers in Kapitel 23,19 eine ganze Speiselehre des Koscheren, die Milch und Fleisch streng trennt, wurde.
Denn das Urgesetz lautet ‘nur’: „Du sollst ein Böcklein (gedi= Ziege) nicht in der Milch seiner Mutter kochen!“
Wörtlich genommen, wäre nur ein in Muttermilch gekochtes Ziegenfleisch verboten – weil es damals ein Götzenritual antiker Nachbarvölker war.
Nachdem das Volk nun all diese Rechtssätze (mischpatim) hörte, war deren einmütige Antwort: „Naasse we-nischma – wir werden tun und wir werden hören!“
Das ist göttlich und die korrekte Antwort eines demütigen Knechts und Sklaven!
Denn der Mensch der Welt denkt anders: erst, laß mich hören und dann (wenn es mir passt) werde ich es tun!
Darum, laßt uns göttlich handeln und Ihm gehorchen, erst durch Tat dann das ‘Warum?’ fragen und erkennen!
– Michael Schneider –
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Unseren jüdischen Lesern und Freunden ein herzliches Shabbat Shalom .
Victor
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