Nun, dem Gesetz nach mußte der Hohepriester einmal im Jahr mit dem Blut des Sühneopfes für die Sünden des Volkes in das Allerheiligste vor das Angesicht Gottes treten. Erst dann hieß es, es sei vergeben.
Auch wenn geopfert wäre aber das Blut nicht vor das Angesicht Gottes gebracht würde, hätte das Volk noch keine Vergebung.
Denn der Sünde Sold ist der Tod.
Die Gerechtigkeit Gottes fordert also den Tod des Sünders.
Oder aber daß jemand anderer anstelle des Sünders stirbt, auf den die Sünden übertragen werden. Was im Händeauflegen auf den Kopf des Opfers geschah.
Jesus aber, der für unsere Sünden starb, ist, nach seiner Auferstehung, in den Himmel gegangen, um vor Gottes Angesicht zu erscheinen und unsere Vergebung zu bewirken.
Es ist doch der Richter, der entscheidet, ob die Strafe abgebüßt worden ist oder nicht.
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