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Nein, Tanuki, ich muss mich hier als evangelischer-lutherischer christ nicht beschimpfen lassen. Und mit dem Hinweis auf Römer 13 vers 1 grüße ich mal Shomer unter Hinweis auf folgende Vorschrift:

Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(§ 166 des Strafgestzbuches für die Bundesrepuplik Deutschland).

Ein fassungloser James

zugleich in seiner Funktion als Teil nach Römer 13 Vers 1 von Gott bestellten Obrigkeit.

P.S.: Das in jenem Bibeltext genannte Schwert wird grade geschärft!!!!!!!!