Lieber Robert,
also ob eine Karikatur einer Person als Beleidigung verstanden werden kann, halte ich für eher problematisch – zumindest bei einer Person des öffentlichen Lebens. Zwar habe ich keine profunde Sachkenntnis in solchen Fällen, aber ich meine es gibt da eine entsprechende Regelung. Aber selbst wenn, wer wäre die Beleidigte Person? Christus? Dieser wohl kaum, weil er ja nicht einmal abgebildet ist. Klinsmann? Der vielleicht, aber ob er das als Beleidigung empfindet oder nicht, dass ist ihm überlassen. So oder so gilt in diesem Fall wohl, wo kein (berechtigter) Kläger da kein Richter.
Ob wir solche Karikaturen moralisch als unbedenklich einschätzen sollten, das wäre eine andere Frage. Aber selbst wenn wir zu der Auffassung kämen das nicht.... es ist nun einmal durch die Grundrechte eingeräumt, wollen wir das wirklich kippen?
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