Gerechtigkeit! Ein Thema, das geradezu den Eindruck erweckt, als wollte man mich persönlich ansprechen.
Würden wir alle ein Auge zudrücken, wären wir alle halbblind. Wann sollten wir denn ein Auge zudrücken und wann mit offenen Augen sehen? Wenn sich jemand vor uns in die Parklücke drängelt? Dies mag ungerecht sein, aber um des eigenen Friedens willen könnte man ein Auge zudrücken und weitersuchen. Ein ungerechtes Handeln eines Anderen, aber dennoch nicht strafbar. Ab welchem Punkt aber wird Unrecht strafbar? Wer entscheidet über die Größe der Strafe?
Entspricht die Größe der Strafe nicht auch der Größe der Sünde? Nehmen wir z. B. Ehebruch. Eine Sünde! Und durchaus strafbar. Hier straft den Sünder allerdings nicht Justitias Schwert, sondern muß dieser sich dafür vor Gott verantworten, sofern er vorgibt, ein Christ zu sein und somit das sechste Gebot aus religiöser Sicht gebrochen hat und der Ehebruch für ihn nicht etwa nur einen moralischen Gesichtspunkt darstellt.
Thomas von Aquin argumentiert hierzu, daß die Strafen, die die Gottlosen erleiden müssen, sowohl eine psychische als auch eine physische Seite haben, so daß die Gottlosen also zweifach gestraft seien. Interessant hierzu seine Summa contra gentiles.
Vielleicht trägt Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, eine Augenbinde, um die Ungerechtigkeiten dieser Welt nicht zu sehen? In diesem Sinne: in dubio pro reo.
@ Paul:
Was möchtest Du mir mit diesem Thread sagen? Die Antwort ist doch ganz „simple“.
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