Zitat Zitat von Lior Beitrag anzeigen
Naja, ursprünglich wurden solche Prinzipien eingeführt um das Ausufern von Rachetaten und „Selbstjustiz“ einzuschränken. Insofern ist es sowieso eher als Begrenzungsprinzip zu verstehen, nicht als Aufforderung. Aber es entwickelte sich mit der Zeit eben die Vorstellung eines Ausgleichs, d.h. nicht mehr die Bestrafung des Täters stand mehr im Vordergrund sondern die Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer. Bestimmt wurden die Preise dabei nach und nach durch entsprechende Rechts- und Schriftgelehrte. Was nun passierte, wenn jemand nicht genug Geld hatte? Das ist eine gute Frage. Ich meine mich zu erinnern, dass das Opfer die Möglichkeit hatte sich gegen den Schadensersatz auszusprechen und die Vergeltung der tat zu fordern. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass du ggf. als Sklave in den Besitz des Opfers übergegangen bist. Aber das ist jetzt nur geraten – da müsste ich mich selbst nochmal schlau machen.
Dann mach dich mal schlau^^ Das würde mich nämlich interessieren.



Naja, um es vereinfacht zu sagen….
Freiwillige Tötung ist ist wie du sagst klar: Jemand wird mit bzw. entsprechend seines Willens getötet – z.B. Sterbehilfe
Unfreiwillige Tötung meint eine Tötung gegen den Willen des Betroffenen – z.B. Mord oder Todesstrafen
Nicht-freiwillige Tötungen kann man so verstehen, dass sie nun Tötungen sind, für die keine unmittelbare (aktuelle) Willenserklärung vorliegt. Das kann je nach Standpunkt entweder der Fall sein, wenn das Wesen keinen entsprechenden Willen äußern bzw. haben kann (z.B. im Falle von Föten oder bestimmten Erkrankungen wie z.B. Anenzephalie), oder aber wenn eine Person zwar zuvor ihren Willen bekundet hat, aber aufgrund von Koma oder ähnlichem nicht mehr in der Lage ist in der aktuellen Situation seinen Willen zu bestätigen. In beiden Fällen aber muss eine Situation vorliegen, die es wahrscheinlich werden lässt, dass die Betroffene Person oder das Betroffene Lebewesen sich nicht gegen eine Tötung aussprechen würde. Z.B. weil sie eben in der Vergangenheit entsprechende Wünsche geäußert hat oder weil (auch hier je nach Standpunkt) es im Zuge der Vermeidung unnötigen Leidens im Sinne des Lebewesens ist, ihn „von seinem Leiden zu erlösen“.
In all diesen Fällen sind wir genötigt uns moralisch nun zu positionieren - als Mensch, als Teil der Gesellschaft und nicht zuletzt auch in Verantwortung vor Gott bzw. einer moralischen Instanz über uns.....
Ah... danke für die Erklärung. Bei der Nicht-freiwilligen Tötung... wäre das zum Beispiel auch, wenn man bei einem Koma Patienten die Geräte ausstellt und er stirbt obwohl keine Patientenverfügung da ist und derjenige natürlich auch nicht ja oder nein sagen kann...? Darf man eigentlich streng genommen ohne Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen unterbrechen (z.B. Beatmungsgerät usw)?

LG vom Frechdachs