Hallo Starangel, (und indirekt auch an dich gerichtet NetKrel)
ich danke dir für deine Antwort. Ich will dir gar nicht widersprechen – das Gesetz nach Moses klingt aus heutiger Sicht grausam und brutal. Auch NetKrel hat dies ja angesprochen. Aber mir ging es weniger um die Frage nach der Anwendung der Gesetze als um die Frage, ob es ein gerechtfertigtes Töten geben kann. Darf ich dich dazu noch einmal um deine Meinung bitten, denn du hast zwar zugestanden, dass auch du das Vorhandensein von Notwehr anerkennst, aber mir scheint so ganz bist du auf die Frage nicht eingegangen, denn auch die Tötung aus Notwehr ist eine Tötung. Wenn die Einsatzregeln eines Schafschützen in dem von die skizzierten Fall der Geiselnahme vorsieht, dass er einen tödlichen Schuss abgibt, dann besteht auch hier ein Notwendigkeit des „Du sollst töten“, welches im Widerspruch zum Gebot „du sollst nicht töten“ steht und was von dir kritisiert wird – ganz so wie auch im Rechtsgrundsatz der Steinigung.
Ganz allgemein gesagt, wenn man also das entsprechende Gebot als ein „Du sollst nicht töten“ liest (und ich nehme an, dass dies nicht zwangsläufig der Fall sein muss), dann erstreckt es sich zwangsläufig auf jede Form der Tötung – erst einmal ohne Ausnahme. Was auch Notwehr und z.B. den Dienst an der Waffe – ob als Polizist oder Soldat – verbietet. Mich interessiert nun, wie gehst du persönlich damit um? Würdest du darauf verzichten dich zu wehren oder es ablehnen einem anderen zu Hilfe zu kommen bzw. ungleich schwerer wiegendes Leid zu verhindern, wenn du dabei Töten müsstest? Bzw. - sofern du doch eine Ausnahme machen würdest – wie rechtfertigst du diese und inwiefern ist diese Rechtfertigung nicht auch auf andere anzuwenden wie z.B. eine Steinigung? Unabhängig davon, ob uns diese gefallen kann.
Lieben Gruß
Lior
Es sei bitte berücksichtigt, dass meine Besuche zeitweise durch lange Pausen unterbrochen werden. Sollte ich also eine an mich gerichtete Frage überlesen, bzw. nicht unmittelbar beantworten, dann ist dies bitte nicht als Ausdruck des Desinteresses zu werten - ggf. hilft auch mal eine Erinnerung.
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