Wer einen Auftrag bekommen hat, muß auch die nötige dazu Vollmacht erhalten.
"Deswegen schreibe ich das alles aus der Ferne, um nicht, wenn ich zu euch komme, Strenge gebrauchen zu müssen kraft der Vollmacht, die der Herr mir zum Aufbauen, nicht zum Niederreißen gegeben hat." (2Kor. 13:10)
In der Kraft des Heligen Geistes, aber in der Vollmacht Jesu Christi, der den Auftrag gegeben hat.Ist es nicht eher so, dass der Geweihte in Vollmacht des Heiligen Geistes handelt?
Den Geist muß jeder Christ haben.Vorhin hast du geschrieben, ein Weihekandidat muss den Geist haben. Jetzt schreibst du, er soll unbescholten sein. Der arme Weihespender, was soll er denn nun eigentlich prüfen? Und wie prüft man, ob einer den Geist hat?
"Wer den Geist Christi nicht hat, der gehört nicht zu ihm." (Röm. 8:9)
Ob er danach lebt, sich vom Geist leiten läßt, ist ne andere Sache.
"Berauscht euch nicht mit Wein - das macht zügellos -, sondern laßt euch vom Geist erfüllen." (Eph. 5:18)
"Und betrübt nicht den Heiligen Geist Gottes, mit dem ihr versiegelt worden seid auf den Tag der Erlösung hin." (Eph. 4:30)
"Laßt euch vom Geist leiten, dann werdet ihr das Begehren des Fleisches nicht erfüllen." (Gal. 5:16)
"Denn alle, die sich vom Geist Gottes leiten lassen, sind Söhne Gottes." (Röm. 8:14)
Wer nicht nur der Form nach Jesus verehrt, sondern von ihm begeistert ist, sein Fan ist, der hat den Heiligen Geist.
"... keiner kann (von Herzen) sagen: Jesus ist der(mein!) Herr!, wenn er nicht aus dem Heiligen Geist redet." (1Kor. 12:3)
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