Hallo FrauShane
Vielleicht hat sich aber bisher auch deshalb noch kein anderer zu Wort gemeldet, weil sie zur Zeit beschäftigt sind?^^ Es ist die Nachurlaubszeit – auch bei mir galt es da viel aufzuarbeiten und ich denke es mag auch dem ein oder anderen so gehen. Dann gibt es noch andere Diskussionsrunden, in denen ein Thema gerade „heiß“ sein kann. (So zumindest bei mir) Und schließlich kommt hinzu, dass – ohne dir zu nahe treten zu wollen – manche Eingangsfragen gerade in religiösen bzw. christlichen Foren den Eindruck machen, dass der jeweilige Fragesteller bereits nicht nur eine Antwort zu haben glaubt, sondern in dieser Antwort auch oftmals unbeirrt festhält und die Frage eher zum Einstieg nutzt, um seine Ansichten zu vermitteln bzw. - in diesem Kontext teilweise auch zutreffend – zu „predigen“. Dadurch klingen die Fragen …. ich will nicht direkt sagen unehrlich aber doch ein wenig „falsch“, ganz so als würde man beim Pokern sein Gegenüber auffordern die Karten auf den Tisch zu legen, ohne selbst dies tun zu wollen, weil man sich vielmehr ein Hintertürchen offen lassen will. Eine Ausgangssituation, die erfahrungsgemäß oft schwierig ist und eine Diskussion nur bedingt produktiv sein lässt, wenn der Fragende keine „echte“ Frage hat, und der Rest eigentlich keine Muse für eine Belehrung in einem Thema, dass sie aktuell nicht weiter interessiert.
Wie dem auch sei, ein weiterer Punkt ist vielleicht auch der, dass Ed wie ich persönlich finde es umfassend auf den Punkt gebracht hat und da eigentlich nichts wesentliches hinzugefügt werden muss. Auch meinem Verständnis nach gibt es die von ihm angeführten Gründe die Hand aufzulegen. Und der zuletzt genannte – die symbolische und im emischen Verständnis wirkmächtige Übertragung von Macht und Vollmacht – impliziert, dass durch die Einsetzung eines Menschen in ein Gemeindeamt der Einsetzende eine gewisse Verantwortung hat, die Befähigung des „Anwärters“ für sein Amt zu prüfen. Und wenn dieser für sein Amt ungeeignet ist, und diese mangelnde Eignung aufgrund unzureichender Prüfung des Einsetzenden übersehen wird, dann trägt dieser aufgrund seines Versäumnis entsprechend eine gewisse Mitschuld an den Folgen für die Gemeinde und ihr geistiges Wohl. Eine Ansicht, der wir auch im „Weltlichen“ tagtäglich begegnen, und die deshalb in meinen Augen nicht so absonderlich ist. Fraglich ist, ob sich aus dieser Aufforderung ableiten lässt, dass man grundsätzlich an den Sünden eines ins Amt Berufenen mit zu tragen hat, oder nur dann, wenn die Berufung vorschnell und ohne Prüfung erfolgte. (Sofern man nicht den „einfachen“ Weg geht anzunehmen, dass ein bekehrter Christ nicht mehr sündigen kann, dann aber kommt man in andere Erklärungsnöte)
Damit zusammenhängend aber im Wesen doch etwas anders gelagert ist meinem Eindruck nach die Frage nach Segen und Heilung, bzw. ob man sich an den Sünden eines anderen mit schuldig macht, wenn man diesem Segen bzw. Heilung zukommen lässt. Ich würde spontan beides verneinen, ersteres (bezüglich des Segens) mit dem einfachen Argument, dass es wenig sinnvoll wäre, dass Jesus nach Matthäus bzw. Paulus im Kontext der Feindesliebe den Segen auch für Feinde und Verfolger gefordert haben soll, wenn man damit ihrer Sünden teilhaftig werden würde. Zweiteres (bezüglich der Heilung) weil schließlich nicht der Christ selbst wirkmächtig Heilung zukommen lässt, sondern immer wieder auf das Wirken aus allein Gott heraus verwiesen wird, und damit letztlich die Heilung bzw. deren „Zustandekommen“ nicht auf einen Handlungsakt des Christen, sondern auf einen Gnadenakt Gottes zurückzuführen ist. Und sofern der Christ keinen Verfügungsanspruch über Gottes Wirken hat bzw. Gott auf einen „magischen“ Automatismus reduziert wird, ist es also letztlich Gottes Entscheidung Heilung zu spenden oder nicht, womit ER letztlich auch die Folgen zu tragen hätte. Um so mehr, als ER im Gegensatz zum Hand-auflegenden die Herzen der Menschen kennt.
Soweit von mir
Allerseits Grüße
Kaspar
Es sei bitte berücksichtigt, dass meine Besuche zeitweise durch lange Pausen unterbrochen werden. Sollte ich also eine an mich gerichtete Frage überlesen, bzw. nicht unmittelbar beantworten, dann ist dies bitte nicht als Ausdruck des Desinteresses zu werten - ggf. hilft auch mal eine Erinnerung.
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