Sachlich gesehen ist an der Forderung des Herrn Barfuß leider nichts auszusetzen. Es läuft einfach immer auf den wesentlichen Knackpunkt hinaus, nämlich auf die Kompatibilität mit dem Grundgesetz. Selbstverständlich ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat alles erlaubt, wenn es dem Grundgesetz und der herrschenden Rechtsordnung nicht entgegen steht – sonst wäre es ja kein Rechtsstaat. Dass hier radikale Kräfte unter Ausnutzung eben dieser Freiheiten auch immer wieder versuchen, genau diesen Rechtsstaat zu untergraben sind leider immer wieder festzustellende Begleiterscheinungen, denen man nur mit einem wehrhaften Verfassungsschutz und in seiner Folge mit politischen Konsequenzen entgegentreten kann. In Deutschland ist dass in den Zwanzigern und frühen Dreißigern schon einmal böse in die Hose gegangen mit allseits bekanntem Ausgang. Deshalb ist allzu große Blauäugigkeit und Naivität nicht angebracht – gerade weil im vorliegenden Fall (Islam) politischer wie religiöser Eifer in einem engen Zusammenhang zu betrachten ist.
Die angestoßene Diskussion ist in meinen Augen polemisch und provokativ und trägt lediglich zur Verunsicherung der Bevölkerung bei. Wie schon gesagt, wo die Scharia gegen geltendes Recht nicht verstößt, kann sie gar nicht verboten werden. Sie hier ausdrücklich zuzulassen, ist reine Rhetorik. Dort, wo sie sich auf dem Boden der Illegalität bewegt, ist sie selbstverständlich zu bekämpfen, was für die Aktivitäten anderer fanatisch religiöser Gruppierungen, wie Scientology u. ä. schließlich auch gilt.
Übrigens – wer glaubt, dass eine Scharia in Deutschland der ausdrücklichen Zulassung durch unsere Politiker bedarf, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet. Die Scharia ist längst praktizierte Realität.
Gruß
JK
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(Art. 4 Abs. 1 GG)
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