Deine Annahme stimmt nicht liebe/r Kerzenlicht, an unseren G"ttesdiensten darf jeder Teil nehmen und auch widersprechen, der Widersprecher muss nicht jüdisch sein.
Die Praxis allerdings kennt, nach meinem Wissen, eher das Gegenteil und zwar, dass ein Widersprechender, ob nun jüdisch oder nicht, sich einer Überzahl von Gemeindezugehörigen stellen würde und ihm, auf Grund der eventuellen Nichtzugehörigkeit, kein Anspruch auf jüdisch religiöse Rechthilfe zustünde. Im allgemeinem wird sehr sehr sehr selten widersprochen, weil ja meist zufor lange lange lange miteinander Diskutiert wurde und man weiss wo welche Gemeinde was vertritt.
Shalom
Isaak
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