Moin,
nur kurz: Das ist nicht die Aussage von 'Zahn um Zahn'!
Auge um Auge, das Talionsgebot, sagt folgendes aus: Verletzt man jemanden, so hat man Schadensersatz zu leisten. Dieser Schadensersatz ist in einzelne Kategorien eingeteilt: U.a. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Bussgeld, usw.. Und dieser finanzielle Ausgleich hat verhältnismäßig zur Tat zu sein.
All das ist heute selbstverständlich Teil unseres modernen Rechtssystems.
Die einzige Ausnahme, die es gibt, ist bei Mord. Hier kann die Todesstrafe erfolgen. Diese ist im Judentum aber auch sehr kompliziert zu verhängen. Und wurde im Altertum auch nur höchst selten verhängt. (da sind die Regeln in der demokratischen modernen USA deutlich lockerer)
Nochmal deutlich: Es gibt keine jüdische Regel, wonach bei einem Zerstören eines Auges oder Zahns dem Verursacher ein Auge oder Zahn entfernt wird. So eine Deutung ist christliche jahrhundertealte Verleumdung.
Tschüss
Jörg
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