Das Bundesverwaltungsgericht hat der Religionsgemeinschaft der Bahá'í in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugebilligt. Die Richter wiesen damit einen Revisionsantrag Hessens zurück. Der Status gibt der Bahá'í ein Bündel von Privilegien, wie etwa Vergünstigungen bei Steuern.

Weiterlesen...