Moin moin Stay True,

Du selbst hast geschrieben: "nachdem er 5 jahre im gefängnis wegen todschlags saß "

Saß er jetzt wegen Totschlag oder Mord?
Wenn wegen Totschlag, dann hat er ihn nicht mit Vorsatz erschlagen. Bei Mord wäre er zumindest schon in dieser Absicht des Tötens aus dem Haus gegangen.
Er hat wohl bei seinen Schlägen einen evtl. Tot billigend in Kauf genommen, dies würde ich nicht abstreiten. Obwohl man das in einem solchen Moment
als Täter etwas anders sieht als das Gesetz. Man denkt garnicht daran, dass der Andere getötet werden könnte.

Davon mal abgesehen, Ich heisse eine solche Tat natürlich nicht für gut und richtig und möchte sie nicht verteidigen.

Meine Geschichte stimmt -- leider, kann ich da nur sagen. Ich wünsche niemanden einen solchen Haftbefehl, wo dann drinnen steht: "Strafmaß nicht unter 5 Jahre".