Hallo Dispicio,
ich sehe es nicht anders, dass nämlich religiöse Belange eher eine Sache der Privatpersonen und Religionsgemeinschaften sein sollte. Das hört allerdings dann auf, wenn die körperliche Unversehrtheit eines Kindes nicht gewährleistet werden kann.
Deine Aussage über die Schutzimpfung: Ich denke hier vertauscht du „Äpfel mit Birnen“ / der Vergleich hinkt. Die Schutzimpfung setzt voraus, das Wohl des Kindes zu sichern, eine religiöse Beschneidung hat einzig den Zweck den Satzungen einer Religionsgemeinschaft zu entsprechen. Im Übrigen, halte ich Schutzimpfungen bei bestimmten Krankheiten für durchaus sinnvoll und nötig. Tatsache ist und bleibt, dass die Kindersterblichkeit gerade dadurch deutlich zurückgegangen ist.
Die Frage, in wie weit ein Staat in Religionsangelegenheiten eingreifen soll ist eine schwierige Frage. In Deutschland wird dies jedoch aktiv betrieben – z.B. Thema Minarette, Schächtungsverbot. Hier haben sich mehrere europäische Staaten auf eine Religionspolitik eingelassen – oft gedrängt durch christliche Politiker und in dessen Hintergrund ihre Religionsgemeinschaften.
Absalom
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