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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    dispicio Gast

    Standard

    Die Feier des Begräbnisses aus dem Katechismus der römisch-katholischen Kirche. Da es keine anderslautenden Beschreibungen gibt, ist der römisch-katholische Totenkult scheinbar als Begräbnis gedacht. Von Verbrennen ist nirgends die Rede. Daraus zu schließen, es sei verboten, folgt m. E. nicht dem Geist des Katechismus? Eingangs erwähnt er, dass:
    Zitat Zitat von Katechismus der römisch-katholischen Kirche
    1685 Die verschiedenen Begräbnisriten bringen den österlichen Charakter des christlichen Sterbens zum Ausdruck, entsprechend den Verhältnissen und Überlieferungen jeder Region, auch was die liturgische Farbe anbelangt.
    Was sagt die Bibel zur Feuerbestattung?

    Weiterführendes dazu hier

    *Gruß*
    dispicio

  2. #2

    Standard

    danke für den interessant link.
    Ich schließe jetzt daraus, dass heute nicht mehr so rigoros auf die Erdbestattung gesetzt wird. Der Trend geht bei den menschen ja auch eher zur Einäscherung.

  3. #3
    dispicio Gast

    Standard

    Bleibt zu klären, was eigentlich mit leiblicher Auferstehung gemeint ist. Ob Feuer- oder Erdbestattung macht bezüglich des Verfalls des Leibes ja nur einen zeitlichen Unterschied. Insofern ist es nur konsequent, die Feuerbestattung zuzulassen. Aber es ist nicht geklärt, welcher "Leib" da eigentlich aufersteht.

  4. #4
    Registriert seit
    18.02.2009
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    Rhein-Neckar-Raum
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    890

    Standard

    Zitat Zitat von dispicio Beitrag anzeigen
    Die Feier des Begräbnisses aus dem Katechismus der römisch-katholischen Kirche. Da es keine anderslautenden Beschreibungen gibt, ist der römisch-katholische Totenkult scheinbar als Begräbnis gedacht. Von Verbrennen ist nirgends die Rede. Daraus zu schließen, es sei verboten, folgt m. E. nicht dem Geist des Katechismus?
    Da gebe ich dir recht - gefolgert habe ich es aus dem Codex Iuris Canonici von 1917, §1203 (nun nochmal nachgesehen) in dem die Kremation untersagt wird....
    LG
    Kaspar

  5. #5
    dispicio Gast

    Standard

    ...ah, der CIC - guter Hinweis, danke! Der aktuelle
    Codex Iuris Canonici von 1983 sagt im Canon 1176 § 3 folgendes:

    "
    Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.
    "

    Dann wäre das ja geklärt.
    *Gruß*
    dispicio


 

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