Als
Redlichkeit bezeichnet man die
Tugend und
Charaktereigenschaft einer Person, entsprechend den Regeln einer Gemeinschaft
gerecht,
aufrichtig oder
loyal zu sein.Der Kern der Redlichkeit ist die Übereinstimmung der
Rede einer Person mit dem, was diese Person tut. So definierte
Johann August Eberhard redlich 1910:
„(von Rede, d. i. eig. einer, der über alles, was er tut, mit gutem
Gewissen Rede stehen, von allem
Rechenschaft ablegen kann) bezeichnet einen, der seine
Pflicht unter allen Umständen
treu erfüllt. Namentlich gebraucht man es dann, wo es sich wirklich um eine Rechnungsablage handelt, z. B. ein Haushalter, Kassierer, Dienstbote usw. ist redlich, wenn er nichts von dem anvertrauten Gute zu seinem Nutzen verwendet; dann aber wird das Wort auch auf andere Pflichtverhältnisse übertragen, z. B. der Schriftsteller, der Künstler, der Staatsmann usw. haben sich redlich bemüht, ihrer Aufgabe gerecht zu werden.“
– Johann August Eberhards Synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache 1910:
[1]Wissenschaftliche Redlichkeit bedeutet, dass nur das behauptet werden darf, was
bewiesen ist und
wissenschaftlich nachgewiesen werden kann. Unter historischer Redlichkeit versteht man die Betrachtung eines Problems im Kontext zur Geschichte, systematische Redlichkeit bedeutet die Untersuchung der
Metaphysiken (Grundvoraussetzungen) eines
Systems und darauf aufbauend die Hinterfragung nach der
Richtigkeit dieses Systems.
Eng mit dem Begriff der Redlichkeit ist auch der Begriff des
guten Glaubens verwandt, der im juristischen Sprachgebrauch das berechtigte (weil nicht auf
Fahrlässigkeit beruhende) und daher schützenswerte Vertrauendürfen eines Dritten auf die nur scheinbare Rechtmäßigkeit eines Lebenssachverhaltes bezeichnet.
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