"Solange der Erbe unmündig ist, unterscheidet er sich in keiner Hinsicht von einem Sklaven, obwohl er Herr ist über alles;
er steht unter Vormundschaft, und sein Erbe wird verwaltet bis zu der Zeit, die sein Vater festgesetzt hat.
So waren auch wir, solange wir unmündig waren, Sklaven der Elementarmächte dieser Welt.
Als aber die Zeit erfüllt war, sandte Gott seinen Sohn, geboren von einer Frau und dem Gesetz unterstellt,
damit er die freikaufe, die unter dem Gesetz stehen, und damit wir die Sohnschaft erlangen." (Gal. 4:1-5)
Halten wir mal fest daß Jesus, bis zu seinem Tod, dem Gesetz unterstellt war. Darum sagt er auch daß kein Strichlein aus dem Gesetz vergehen wird, bis nicht alles erfüllt ist.
Was er aber in Markus 7 sagt, betrifft in dem Fall die zusätzliche Vorschriften der Juden.
Kann natürlich erweitert werden, für die, die nicht unter dem Gesetz geboren sind. Was die Aposteln in Apostelgeschichte 15 auch machen.
So kann jeder in dem Stand bleiben, in dem er berufen worden ist: ein Jude kann weiter ein Eiferer des Gesetzes bleiben, und einer aus den Nationen kann frei vom jüdischen Gesetz (und in der Tradition seines Volkes) bleiben. Kann, muß es aber nicht!
Denn wer erkannt hat, daß er mit Jesus gestorben, und somit von jedem Gesetz freigekauft ist, legt keinen Wert mehr auf irgendwelche Gesetzlichkeit.
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