Ergebnis 1 bis 10 von 133

Hybrid-Darstellung

  1. #1

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    Bei so einem bullshit bin ich echt sprachlos

  2. #2

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    ... es gibt viele Gründe, warum ich persönlich zumindest momentan, zu dieser Antwort/ Erklärung von auserwählt nichts sage...
    das übertrifft sogar, was ich an Erklärung geahnt hatte...

    sry mich ekelt so viel Selbstüberzeugung und Menschenhass an die dann auf "Gott" gedeutet wird

    (sry für die Ausdrucksweise)

  3. #3

    Standard

    Zitat Zitat von bonnie Beitrag anzeigen
    ... es gibt viele Gründe, warum ich persönlich zumindest momentan, zu dieser Antwort/ Erklärung von auserwählt nichts sage...
    das übertrifft sogar, was ich an Erklärung geahnt hatte...

    sry mich ekelt so viel Selbstüberzeugung und Menschenhass an die dann auf "Gott" gedeutet wird

    (sry für die Ausdrucksweise)
    du verstehst das nicht, weil du von gott zu weit entfernt bist und auch nicht verstehen willst.

  4. #4
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    Ja, diese Aussage schlägt sicherlich etwas auf. Liebe(r) Auserwählt, wenn ich dich richtig verstehe ist das Kind zweier Ungläubigen also prädestiniert für Krankheiten und Behinderungen, die wieder ein Anzeichen für die Sünde der Eltern sind. Und da Behinderungen ein Zeichen für die Sündhaftigkeit ist, kann ein Kind mit Behinderung nicht das ewige Leben erhalten, sprich es ist mit Blick auf das ewige Leben lebensunwert? Hm, ich finde diese Ansichten nicht unproblematisch, und du darfst dich dann nicht wundern, wenn man darüber nachdenkt, ob wir dann nicht wieder die Nürnberger Rassengesetze einführen sollten, damit der gute christliche Übermensch keine Gefahr läuft, seine Kinder mit dem Erbgut der Ungläubigen zu belasten.

    Ich kann nur hoffen, dass Leute mit solchen Vorstellungen im Alter nie eine Brille benötigen, Probleme mit ihrem Blutdruck bekommen oder sonstiges … ist schließlich auch eine Funktionsstörung.

  5. #5

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    Zitat Zitat von Kasper Beitrag anzeigen
    Ja, diese Aussage schlägt sicherlich etwas auf. Liebe(r) Auserwählt, wenn ich dich richtig verstehe ist das Kind zweier Ungläubigen also prädestiniert für Krankheiten und Behinderungen, die wieder ein Anzeichen für die Sünde der Eltern sind. Und da Behinderungen ein Zeichen für die Sündhaftigkeit ist, kann ein Kind mit Behinderung nicht das ewige Leben erhalten, sprich es ist mit Blick auf das ewige Leben lebensunwert? Hm, ich finde diese Ansichten nicht unproblematisch, und du darfst dich dann nicht wundern, wenn man darüber nachdenkt, ob wir dann nicht wieder die Nürnberger Rassengesetze einführen sollten, damit der gute christliche Übermensch keine Gefahr läuft, seine Kinder mit dem Erbgut der Ungläubigen zu belasten.

    Ich kann nur hoffen, dass Leute mit solchen Vorstellungen im Alter nie eine Brille benötigen, Probleme mit ihrem Blutdruck bekommen oder sonstiges … ist schließlich auch eine Funktionsstörung.
    wie es aussieht, hast du dir schon selbst in meinem namen geantwortet. was fragst du dann noch, wenn du dir selber gleich antwortest? deswegen werde ich dazu nix sagen, es sei denn, dass du deine frage nochmal stellst, ohne die ironie darin.

  6. #6
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    Zitat Zitat von auserwaehlt Beitrag anzeigen
    wie es aussieht, hast du dir schon selbst in meinem namen geantwortet. was fragst du dann noch, wenn du dir selber gleich antwortest? deswegen werde ich dazu nix sagen, es sei denn, dass du deine frage nochmal stellst, ohne die ironie darin.
    Nun auserwählt, scheinbar haben wir ein unterschiedliches Verständnis von Ironie. Meine Frage war einfach, ob ich dich richtig verstehe, dass in deinen Augen eine Behinderung oder eine sonstige Erkrankung impliziert, dass diese Person nicht das ewige Leben haben kann, also mit Blick auf das ewige Leben lebensunwert ist. Eine einfache und klare Frage, in der ich keine Ironie sehe.
    Und für denn Fall, dass ich dich damit richtig verstehe, stellt sich mir mit Blick auf Ehen zwischen Gläubigen und Ungläubigen oder auch ganz allgemein die Frage, ob du eine Regelung in Äquivalenz zu den Nürnberger Rassegesetzen befürworten würdest – und unabhängig ob Ja oder Nein, Warum? Auch dies ist durchaus ernst und nicht ironisch zu verstehen.

  7. #7

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    Zitat Zitat von Kasper Beitrag anzeigen
    Nun auserwählt, scheinbar haben wir ein unterschiedliches Verständnis von Ironie. Meine Frage war einfach, ob ich dich richtig verstehe, dass in deinen Augen eine Behinderung oder eine sonstige Erkrankung impliziert, dass diese Person nicht das ewige Leben haben kann, also mit Blick auf das ewige Leben lebensunwert ist. Eine einfache und klare Frage, in der ich keine Ironie sehe.
    Und für denn Fall, dass ich dich damit richtig verstehe, stellt sich mir mit Blick auf Ehen zwischen Gläubigen und Ungläubigen oder auch ganz allgemein die Frage, ob du eine Regelung in Äquivalenz zu den Nürnberger Rassegesetzen befürworten würdest – und unabhängig ob Ja oder Nein, Warum? Auch dies ist durchaus ernst und nicht ironisch zu verstehen.
    na also. geht doch. das ist schon ein unterschied zu der ersten formulierung.

    eigentlich ist es so, dass wo der teufel ist, gott nicht sein kann und wo licht ist, kann keine finsternis sein. demnach kann der heilige geist und somit auch gott nicht in einem menschen sein, der schon besessen ist, weil diese seele schon besetzt ist. deswegen ist unablässig, dass man bei einer bekehrung zuerst die sünden bekennt und um vergebung bittet. dann wird man reingewaschen. wenn aber jemand besessen ist, den wird der dämon nicht lassen, dass er sich bekehrt. man muss daher sehr dagegen ankämpfen und es wollen. jesus sagt, wenn ein dämon aus einem menschen ausgetrieben wurde und der mensch bleibt leer, also läßt nicht jesus rein, dann nimmt sich der dämon 7 andere geister und kommt zurück. dann wird es schwieriger sein, sie auszutreiben. deswegen muss man nach einer austreibung jesus in sein herz bitten und sich bekehren. erst dann ist diese seele gerettet. solange die seele besessen ist, kann gott nicht auch da sein und somit ist diese seele verloren. wenn diese seele sich bekehren will, kann sie das jederzeit tun. da gibt es kein unterschied zwischen einem besessenen ungläubigen und einem nichtbesessenen ungläubigen. sie müssen sich beide bekehren, damit sie das ewige leben bekommen.
    das hat mit den rassengesetzen nichts zu tun, denn sie beziehen sich auf menschen und nicht auf geister. die geister besessen auch nicht nur eine bestimmte volksgruppe. es kann hierbei keine diskriminierung sein, denn jeder kann besessen werden, der nicht den heiligen geist hat. so kann es auch vor oder in einer ehe passieren, dass jemand besessen wird. das ist auch von der ehe unabhängig.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Kasper Beitrag anzeigen
    Und für denn Fall, dass ich dich damit richtig verstehe, stellt sich mir mit Blick auf Ehen zwischen Gläubigen und Ungläubigen .
    Das würde mich auch interessieren, da ich ja, wie manche hier wissen, mit einem Nichtgläubigen verheiratet bin.

  9. #9

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    Zitat Zitat von Seleiah Beitrag anzeigen
    Bei so einem bullshit bin ich echt sprachlos
    kein wunder, bei deiner ausdrucksweise.


 

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