
Zitat von
Kasper
Hm... wie wäre denn das.... würde ein solch kategorisches Gesetz nicht den Gewaltverzicht des einzelnen fordern müssen? Denn wenn ein einzelner aus eigenem Antrieb Gewalt gegenüber anderen ausüben darf, hieße dies, dass er allein aufgrund seines eigenen Urteils (das kann auch sein eigenes Verständnis einer Vorgabe sein) sich über einen anderen und dessen Ansichten hinwegsetzen darf. Somit könnte er auch aus seinem eigenen Urteil sich über einen anderen, der sich auf ein Gesetz stützend sein Recht fordert hinwegsetzen. Dies aber wäre ein Gesetz, das zugleich sich selbst ad absurdum führt, weil es keinen Gesetzescharakter hat. Oder sagen wir eine Regel, die zugleich das Zusammenleben von Individuem reguliert aber auch beinhaltet, dass das einzelne Individuum sich über sie hinweg setzen kann. Dann reguliert sie folglich nichts, ist also ein logischer Widerspruch in sich, oder? Ergo kann ein Gesetz zur Regelung des Zusammenlebens von Individuen das Gewaltmonopol nicht bei dem einzelnen lassen, sondern muss fordern, das Gewalt ebenso wie Gesetz nur von der Gesellschaft ausgeübt werden darf – sprich Gewalt nach Maßgabe eines (oder sogar mehrerer) einzelnen in der Erziehung wäre gegen dieses höchste, von Gott kommende Gebot, jede Quelle die anderes behauptet folglich nicht von Gott und – sofern sie dieses behauptet – eine Lüge.^^
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