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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    luxdei Gast

    Standard

    Zitat Zitat von HGPeitl Beitrag anzeigen
    Die Menschenrechtscharta 1948 sichert dem Menschen absolute Religionsfreiheit zu
    Dieses Freiheitsrecht findet ein paar Paragraphen weiter seine Schranke:

    Artikel 29

    2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
    Es wird also eine Abwägung geben müssen.

    Der Vergleich Kopftuch-Nikolaus hinkt - mal so nebenbei gesagt.

  2. #2
    HGPeitl Gast

    Standard Bleibt mal die Frage

    Bleibt einmal die Frage: Wer sind eigentlich die Gestörten?

    Nachdem der islamische Kulturverein des 10.Wiener Gemeindebezirks mit uns mitmarschiert, weil auch er der Meinung ist, dass der Nikolaus für den Islam kein Problem ist, denn immerhin liegt Myra 100 km südlich von Antalia in der heutigen Türkei und dort wird bis heute das Grab von Nikolaus gepflegt, frag ich mich: Wer ist eigentlich gegen das Kommen des Nikolaus?


 

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