Hallo Lehrling, dass mit dem Tod ist so eine Sache, denn er hatte deshalb kein dauerhaftes Anrecht, weil Gott es so wollte. Denn Apg. 2/24 sagt klar und deutlich: … welchen hat GOTT auferstehen lassen, gelöst hat ER die Schmerzen des Todes von ihm (Jesus), weil es (für Gott) unmöglich war, dass der Tod an ihm (Jesus) festhalten würde. Apg. 2/ 31-32: Weder wurde er gelassen im Totenreich, noch hat sein Fleisch die Verwesung gesehen. Diesen Jesus hat Gott auferstehen lassen, wo von wir Zeugen sind.
Jesus hat also sehr wohl den Tod schmerzlich erfahren, doch musste der Tod ihn auf Gottes Geheiß wieder loslassen. Was ist also nun mit dem Rechtsanspruch? Ganz offensichtlich hatte der Tod diesen, allerdings nur auf Zeit und nur deshalb weil es Gott so wollte.
Gott bewirkt alles und wenn Jesus sündlos war, dann hat auch das Gott bewirkt. Gott ist demnach der Handelnde oder irre ich jetzt?
snickers
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