Anders als in den USA oder den meisten europäischen Ländern, wo eine Bildungspflicht die Vermittlung von Wissen nicht an den Besuch einer Schule bindet, sieht das deutsche Recht den regelmäßigen Besuch einer Bildungsstätte vor. Ausnahmen gibt es kaum.
Ein Unding, findet Michael Donnelly, Anwalt der amerikanischen Home School Legal Defense Association, die sich für das Recht auf Hausunterricht einsetzt. Er riet der Familie 2008, in die USA zu kommen, wo 1,5 Millionen Kinder jeden Tag dem Unterricht im eigenen Wohnzimmer folgen.
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