Liebe Kerze,
wenn man zum Judentum konvertiert wird man gleichzeitig Mitglied des jüdischen Volkes und hat theoretisch auch das Recht in Israel zu leben. Man konvertiert also in das Volk G-ttes hinein, tritt in jenes Volk ein, mit dem G-tt den Bund schloss - bei Männern ist dann die Beschneidung als Bundeszeichen Pflicht.
Das ist alles schon eine Besonderheit wie du auch schreibst.

Liebe Grüße,

Tanuki

PS: Wollte nochmal etwas vielleicht etwas klarer ausdrücken: das Beispiel aus dem vorausgegangenen Posting mit dem Araber, welcher zum Nichtjuden sagte "Wir bedienen keine Juden" - dazu wollte ich eben klären: in einem Rechtsstaat kann man - theoretisch - wegen dieser Aussage klagen wegen Beleidigung etc. Ob der Angeredete Jude oder Nichtjude oder Hindu ist, tut hier gar nichts zur Sache. Es geht um Menschenwürde und Religionsfreiheit. DAS sind die Werte, die es m. E. zu verteidigen gilt.