Lieber Yitzhak,
lieber Alef,
kurz nochmal zum Thema Zulassung zum Abendmahl - ganz sachlich - ich kenne nicht die Regelungen in der großen Vielzahl selbständiger evangelikaler, freikirchlicher Gemeinden - aber die evangelischen Landeskirchen in Deutschland haben sogar sehr strikte Kirchengesetzeswerke, die diese Zulassung regeln. Deshalb gibt es ja in den ev. Landeskirchen den Konfirmationsunterricht von 1 Jahr, der dem Erst-Abendmahl vorangeht und die Jugendlichen inhaltlich darauf vorbereitet. Die römisch-katholische Kirche ist mit der Teilnahme an der Kommunion nochmal mehr strikt, dort werden z. B. strenggenommen geschiedene, wiederverheiratete Katholiken von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Dissens über die Zulassung von Protestanten zur Kommunion ist wohl vielen hier bekannt.
Genauso gestaltet sich ja auch ein Übertritt von einer in die andere christliche Konfession wohl als gut machbar und relativ einfach, aber bei allem sind auch dort bestimmte Prozedere und Gespräche mit den entspr. Geistlichen zu befolgen.
Voraussetzung zur Teilnahme am Abendmahl ist immer die Anerkennung von Jesus als Erlöser. Ich kenne den Fall einer Muslima, die im Laufe ihrer Schulzeit in einem Leistungskurs Religion Jesus als Erlöser für sich erkannte und dann nach einem Gespräch mit der Kursleiterin ein Abendmahl besuchen und daran teilnehmen durfte, allerdings verband der christl. Pfarrer die Hoffnung damit, dass die junge Frau zum Christentum konvertiert. Das würde dann schon in dein Vertändnis, lieber Alef, gehen, allerdings wird doch auch immer ein Übertritt erwartet.
Ich wollte das einfach nur mal als rein sachliche Information erwähnt haben. Im Glauben von Herzen ist jeder Mensch frei - aber Religionszugehörigkeit hat auch immer sehr irdisch-organisatorische Elemente.
Liebe Grüße,
Tanuki
Lesezeichen