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Baum-Darstellung

  1. #21
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    Hallo Rainbird.
    Auch ich danke dir für deine Antwort. Selbstverständlich hat jeder mal einen schlechten Tag, also nimm es dir nicht so zu Herzen – eine Entschuldigung ist da nicht nötig, aber ich freue mich natürlich, dass wir dieses Missverständnis ausräumen konnten und es nicht (wie so oft im Internet) zu anhaltendem Unfrieden gekommen ist. ^^
    Zitat Zitat von A.Rainbird
    [...]zum Beispiel wenn ein Arzt die falsche Medikamentendosis verordnet oder dergleichen. Da ist es natürlich gut und richtig, zwischen "Tötung" und "Mord" einen Unterschied zu machen. Und von solchen Fällen habt ihr wohl die ganze Zeit geredet, oder?
    Ja, zum Teil auch. In dem von dir genannten Beispiel ist die fehlende Absicht z.B. der wesentliche Aspekt, der zwischen Mord und (in diesem Fall fahrlässige) Tötung unterscheiden lässt. Aber auch bei bewusst begangenen Handlungen, die zum Tode eines Menschen führen, gibt es ja durchaus Fälle, wo wir in der Regel nicht von Mord sprechen würden. Mord ist für mich ein absolut zu verurteilendes Verbrechen, in dem ein Mensch ganz bewusst und aus niederen Beweggründen (der Gesetzgeber definiert diese z.B. als Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier) einen anderen tötet. Aber es gibt eben eine Vielzahl an anderen Fällen, die auch mit dem Tod eines Menschen enden können.
    Ganz klassisch wäre das eine junge Frau, die beim Versuch sich gegen einen Vergewaltiger zu wehren, diesem mit einem Gegenstand auf den Kopf schlägt – auch dann wenn sie weiß, dass es ihn wahrscheinlich tötet. Diesen Fall von Notwehr würden wir kaum als Mord bezeichnen. Etwas schwerer tun sich viele dann, wenn die Person eine Uniform trägt. Aber insofern z.B. tödliche Gewalt im Zuge eines Polizeieinsatzes als letztes Mittel nötig wird (weil ein Amokläufer droht sich und mehrere Menschen zu töten), ist es streng genommen auch nur eine Form der Notwehr, die Nothilfe. Und zuletzt sind dann auch militärische Operationen unter gewissen Umständen als eine Form der Verteidigung zu sehen, ergo würde ich auch Soldaten nicht pauschal als Mörder bezeichnen wollen. Hinzu kommen jene Situationen, in denen Menschen aus einem Affekt handeln. Ich weiß nicht wie es bei dir ist (oder ob du in der Situation bist es dir vorstellen zu können), aber wenn ich mir vorstelle, dass ein Mensch nach Hause kommt, und in z.B. die Vergewaltigung seiner Tochter platzt... ich weiß nicht, ob jeder hier beherrscht genug wäre, ein ruhiges deeskalierendes Gespräch anzufangen, oder ob er nicht doch zu Gewalt greifen würde, die immer auch tödlich enden kann.
    Nun... ich will nicht behaupten, dass die Tötung eines Menschen gerechtfertigt ist. Und selbst in jenen Fällen, in denen sie sich als notwendig oder unvermeidbar herausstellt, ist es die denkbar schlechteste Lösung, die sich bietet. Aber würdest du die genannten Beispiele (Frau die sich verteidigt, Polizeibeamte, Soldaten, Verzweiflungstäter) mit einem Menschen auf dieselbe Stufe stellen, der aus eiskalter Berechnung mordet oder aus purer Lust an der Macht seine Opfer qualvoll zu Tode bringt? Ich würde hier zwar nicht im Ergebnis aber eben in der "Qualität" der Tötung unterscheiden wollen.

    Was nun deine Bemerkung zu den unpopulären Aussagen betrifft, da hast du natürlich zum Teil recht. Diese werden gerne radikalisiert und teilweise gar verunglimpft. Auf der anderen Seite ist die Darstellung in den Extremen auch oft ein Mittel um aufzuzeigen was passieren würde, wenn man einen Gedanken wirklich konsequent umsetzten würde. Um nun mal ein zugegeben stark vereinfachtes Beispiel zu geben.... wenn ich behaupte, dass eine gefühlsmäßig empfundene Wahrheit grundsätzlich berechtigt ist und ihr nicht widersprochen werden kann, dann man das zwar im Beispiel des unbeliebten Lehrers zutreffen. Schließlich muss ich nicht immer rationale Gründe angeben, um jemanden als unsympathisch zu bezeichnen, noch muss sich meine Empfindung hier Gegenargumenten beugen. Aber ebenso könnte man im Extremen die Neigung zur Pädophilie oder die allgemeine Abwertung einer für minderwertig befundenen Personengruppe als gefühlsmäßige empfundene Wahrheit rechtfertigen. Das heißt nun im Umkehrschluss nicht, das gefühlsmäßige Wahrheiten nicht berechtigt wären, sondern dass es eben nicht so einfach ist diese als grundsätzlich berechtigt darzustellen. Das Problem sehe ich hier in der oft zu beobachtenden Neigung zur Pauschalisierung – also dem, was du vielleicht als absolute Darstellung empfindest. Pauschalurteile sind in meinen Augen (fast) immer problematisch.

    Und das war auch der Hintergrund meiner Reaktion auf deinen Post. Ich wollte nicht deine Haltung grundsätzlich verurteilen. Wenn du für dich in vielen Fällen keinen Unterschied machen würdest zwischen Mord und Töten, dann ist das dein gutes Recht. Aber deine in diesem Zusammenhang gebrauchte Formulierung „in jedem Fall“ habe ich ursprünglich eben auch als solche absolute und pauschalisierend Aussage aufgenommen, die auch Anspruch erhebt grundsätzlich (und damit für jeden) zu gelten – und deshalb habe ich hier bildlich gesprochen meine Augenbrauen hochgezogen. Es täte mir aber leid, wenn du meine Skepsis hier als "grundsätzliche" Ablehnung^^ deiner Ansichten verstanden hättest. Und für dieses Missverständnis ist es an mir mich zu entschuldigen.
    In diesem Sinne dir alles Gute und meine herzlichsten Grüße
    Kaspar
    Geändert von Lior (03.02.2012 um 11:49 Uhr)


 

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