Arschficken im Pfarrhaus

Seit letztem Jahr ist es Pfarrern, die eine eingetragene Lebensgemeinschaft (z.B. Heirat) mit einem Mann eingegangen sind, offiziell möglich mit ihrem Mann im Pfarrhaus zusammenzuwohnen und dort Geschlechtsverkehr (z.B. Arschficken) vorm Gottesdienst zu betreiben oder halt danach.

Beschlossen wurde dies durch das neue Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), konkret in der beigefügten Begründung für den Paragraf 39.

Der frühere EKD-Ratsvorsitzende Manfred Kock meint dazu Homosexualität sei „nicht bibelwidrig“ und es gehe um Sachverhalte „die zu biblischer Zeit ganz anders gesehen wurden als heute“. Beschwerdebriefe seiner Kollegen kommen ihm „wie ein alterskonservativer Rollback vor“. (Quelle: idea Spektrum, S. 6, Nr. 3, 2011)

„Für mich hat die Kirchenleitung durch diesen Beschluss Sünde legitimiert“ sagt Albrecht Fürst zu Castell-Castell.
(Quelle: idea Spektrum, S. 16, Nr. 3, 2011)

Ich persönlich sage zu dem Beschluss nur:
Pfui Teufel !