Der Bundestag hat sich mit der Frage der Transplantation, mit der Frage: „Wann ist ein Mensch wirklich tot?“, eine Kompetenz erteilt, die ihm weder zusteht
Natürlich steht sie ihm zu. Die einzigen Beschränkungen seiner diesbezüglichen Kompetenzen liegen in der Verfassung und der EMRK.
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