Hallöchen,
vor einiger Zeit ist mir im Schmierblatt einer christlichen Splitterpartei ein Artikel aufgefallen, den ich der verehrten Gnadenkinder-Gemeinde nicht vorenthalten will.
Ende Oktober 07 erschien der 7. Band der Reihe „Harry Potter“. Bereits am ersten Wochenende wurden mehr als eine Million Bücher verkauft. Weltweit sind mehr als 335 Millionen Bände verbreitet. Die CHRISTLICHE MITTE warnt bereits seit vielen Jahren vor dem Okkultismus der Potter-Bücher, die Sympathie für die Welt der Magie wecken. Diese Warnung wird ge¬stützt durch den Sektenexperten Jack Roper, der im US-Fernsehen bestätigt: „Potter läßt Spiritismus und Hexerei wundervoll erscheinen“.Die Buchautorin Gabriele Kuby („Harry Potter – gut oder böse?“) ist überzeugt: „Harry Potter ist ein globales Langzeitprojekt zur Veränderung der Kultur.“In einem Brief an Kuby urteilt Papst Benedikt XVI: „Diese Bücher sind subtile Verführungen, die unmerklich und gerade dadurch tief wirken und das Christentum in der Seele zersetzen, ehe es überhaupt recht wachsen konnte.“Als sich die britische Autorin der Potter-Bücher, Kathleen Rowling, bei einem Auftritt in New York damit brüstete, den Leiter der „Zauberschule“, Albus Dumbledore, als Schwulen dargestellt zu habe, forderte die Präsidentin der „Christlichen Koalition Amerikas“ mit 2,5 Millionen Mitgliedern, Roberta Combs, ein Verbot der Bücher, weil sie zur Homosexualität ermunterten und deshalb für Kinder kein Vorbild sein könnten.Nach Presseberichten haben sich in Internetforen tausende Christen aus den USA von Harry Potter feierlich losgesagt.Die CHRISTLICHE MITTE ruft alle Eltern und Erzieher auf, die Potter-Bücher weder zu Weihnachten noch zu anderen Anlässen zu verschenken.Mehr über die Verführungsmacht und Gefahren von Zauberei und Magie in dem CM-Buch „Irrwege des Glücks – Esoterische Medizin von A bis Z“ (gegen Selbstkosten-Spende von 5 Euro).
Ich möchte mich hier jedes weiteren Kommentares enthalten. Der Artikel spricht wohl für sich.
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(Art. 4 Abs. 1 GG)
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