Nach diesem geplanten Vertragsrecht könnte ein saudischer Hotelgast sogar ein deutsches Hotel verklagen, wenn eine Bibel im Nachtschränkchen liegt oder Alkohol in der Minibar steht. (Anm. Redaktion)
Das ist so schonmal falsch, da dafür wohl nicht das Recht der Eheschließung betroffen ist. (Anm. des Poe)

Weiterhin ist es noch unklar, ob das Gesetz nur für die Ehepartner aus EU-Mitgliedsstaaten oder für alle gelten soll, was die ganze Sache schon wieder anders aussehen läßt.