Wer eine Frau zur Ehe zwingt, kann schon jetzt bestraft werden, vor allem wegen Nötigung. Sogar die mögliche Strafe war bislang schon genauso hoch. Dass jetzt ein ausdrücklicher Straftatbestand geschaffen wird, hat also vor allem symbolische Bedeutung.
Ob sich in der Praxis etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Zwangsbraut nicht selbst Anzeige zu erstatten wagt, wird sich nichts tun. Es ist jedenfalls nicht die Aufgabe der Behörden, künftig bei jeder Ehe unter Ausländern nachzuschnüffeln, ob sie freiwillig geschlossen wurde.
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