Danke für deine Antwort.
Ja, man MUSS die Praktika vorlegen (bzw. die Bescheinigungen) und zwar bei der Bewerbung zusammen mit Bachelorzeugnis etc.
Du hast sicher Recht damit, dass es, wenn es sich um einen Fehler der Zulassungsstelle handelt, nicht "illegal" ist. Trotzdem komm ich mir unehrlich und betrügerisch vor, da ich ja die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle und trotzdem angenommen bin. Dafür musste eventuell auch jemand, der sie erfüllt, seinen Platz hergeben!



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