Dhimmtum
Dhimmitum ist die Art Existenz, die von nicht muslimischen Bevölkerungen und Zivilisationen entwickelt wurde, die einem besonderen Status unter dem islamischen Gesetz – der Scharia – unterworfen waren, wenn ihr Land über Jihad erobert wurde. Der uniforme Status für Juden wie Christen gibt der Zivilisation des Dhimmitums eine strukturierte, homogene Typologie, die durch besondere Merkmale gekennzeichnet ist. Durch Jihad islamisierte Gebiete erstreckten sich von Spanien bis zum Indus und vom Sudan bis Ungarn. Wir werden uns hier auf das Dhimmitum der Juden und Christen beschränken, die als „Völker des Buchs“ (ahl al-khitab), der Bibel, definiert sind.
Die von der Scharia verfügten Gesetze für diese Bevölkerungen sind zahlreich und berühren alle Existenzbereiche. Wie wir gesehen haben, war der Dhimmi vormals ein „harbi“, ein Bewohner eines Landes des Krieges und daher aller Rechte entledigt. Es ist die islamische Herrschaft, die religiöse und zivile Rechte und Sicherheit verleiht, wenn der Harbi ein Dhimmi wird. Daher ist es allein das islamische Recht, das die Rechte definiert und garantiert, die Nichtmuslimen einzig kraft des im Dhimmitum liegenden Schutzes gewährt werden. Diese von muslimischen Juristen und Theologen akribisch weiter gegebenen Rechte und Verantwortlichkeiten definieren den Status des Dhimmi; wir werden uns auf eine kurze Zusammenfassung beschränken. Dieser Status wird bestimmt von militärischen und religiösen Überlegungen: militärisch, weil der Dhimmi im Krieg besiegt wurde, religiöse, weil es sich um einen von Gott befohlenen Krieg handelte. Diese beiden Achsen bestimmen die Lebensbedingungen des Dhimmi total.
Der militärische Aspekt ist den Kriegsbräuchen der arabischen Stämme entnommen, von denen manche durch die ersten Kalifen nach der Eroberung eines riesigen Reichs abgeändert wurden. Die Dhimmis wurden z.B. nicht alle versklavt und verteilt, wie es von verschiedenen Stämmen gefordert wurde, sondern ihre Länder wurden in den dar al-Islam integriert und sie wurden kollektiv enteignet. So wurden die Dhimmis als Beute (fay) betrachtet, die der islamischen Gemeinschaft gehörten und vom Kalifen gemanagt werden. Landbesitz war Nichtmuslimen verboten, allerdings ebenso eingewanderten muslimischen Kolonisten in den Beuteländern. Der Kalif konnte jedoch zeitlich begrenzt Grundbesitz an Militär-Chefs verschenken, die Truppen für den Jihand ausrüsten und zur Verfügung stellen mussten. Diese im siebten Jahrhundert eingeführten Bedingungen blieben bis in das ottomanische Reich unverändert, als Mitte des 19. Jahrhunderts Agrar-Reformen verkündet wurden, wurden aber selten angewendet. Christliche Dhimmis in den ottomanischen Balkan-Provinzen konnten in ihren eigenen Ländern kein Land besitzen, bis sie ihre Unabhängigkeit zurückgewannen.
Millionen Muhagir (Emigranten), Muslime, die nach den Niederlagen im 19. Jahrhundert aus den neuen christlichen Staaten auf dem Balkan flohen, verließen die früheren ottomanischen Provinzen Serbien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien, Bosnien-Herzegowina, Thessalien, Epirus und Mazedonien. Der Sultan griff auf die traditionelle islamische Kolonialisierungspolitik zurück und siedelte die Flüchtlinge, entschlossen, der zionistischen Bewegung entgegenzuarbeiten, in Judäa, Galiläa, Samaria und Transjordanien an. Das waren dieselben Muslime, die die Rechte, Emanzipation und Unabhängigkeit der christlichen Dhimmis in Europa bekämpft hatten. Der Sultan hatte einige von ihnen nach Anatolien, Syrien, in den Libanon und nach Palästina geschickt, wo sie in Übereinstimmung mit den Prinzipien der islamischen Kolonisierung, die den einheimischen Einwohnern seit dem Beginn der arabischen Eroberung aufgezwungen wurden, kollektiv Land zu günstigen Bedingungen zur Pacht erhielten. Tscherkessen-Stämme, die vor dem russischen Vormarsch im Kaukasus flohen, wurden zur gleichen Zeit in die Levante geschickt; die meisten von ihnen wurden um armenische Dörfer in Mesopotamien angesiedelt, wo sie bald die lokale Bevölkerung zu massakrieren begannen. Andere tscherkessische Kolonisten siedelten im historischen Palästina – dem heutigen Israel, Cisjordanien [HE: eine andere Bezeichnung für „Westbank“] und Jordanien – und bauten Dörfer in Judäa und bei Jerusalem; dazu gehören Abu Gosch oder Kuneitra auf dem Golan. Heute mischen sich ihre Nachkommen durch Heirat. In Jordanien bilden sie die Garde des Königs. Bis zum Ersten Weltkrieg gehörte 95% des Landes in Palästina dem ottomanischen Sultan.
Das Konzept des „fay“-Landes, Ungläubigen weggenommenes Beute-Land, das dann der muslimischen Gemeinschaft übergegeben wurde, bleibt bis heute in der Arabischen Liga gültig, besonders bei der PLO, die die Legitimität Israels auf „arabischem“ Land bestreitet. Es mutet seltsam an, dass diese dem arabisch-israelischen Konflikt zugrunde liegende Ansicht von arabischen Christen und Europäern verteidigt wird, denn sie gilt nicht nur für Israelis, sondern für alle Länder, die jemals islamisiert wurden. Mehr noch: Dieses Prinzip entspricht dem allgemeinen Konzept des universellen Jihad und lehnt folgerichtig alle nicht islamische Legitimität ab. Das islamische Recht schafft einen wesentlichen Unterschied zwischen Arabien, der Heimat der Araber und der Wiege der koranischen Offenbarung, und den Beute-Ländern, die den Ungläubigen durch Eroberung abgenommen wurden – also allen Ländern außerhalb Arabiens. Ungläubige werden innerhalb der Grenzen des Dhimmitums in den Beuteländern geduldet, aber nicht in Arabien.
Die militärischen Aspekte des Dhimmitums sind auf den Kategorien der „harbi“ und der „dhimmi“ innerhalb der Kriegsregeln gegründet, die Versklavung, Massaker, Plünderung und Verteilung der Reichtümer und Beute der Ungläubigen erlauben. Diese Gesetze sind wesentlicher Bestandteil des Dhimmitums, denn Dhimmis können wieder Harbis werden, wenn sie ihr Land von islamischer Besetzung befreien, wodurch die Bestimmungen des Jihad wieder aktiviert werden, wie es im 19. und 20. Jahrhundert gegen die rebellierenden Serben, Griechen, Bulgaren, Armenier, Israelis und Sudanesen geschah. Die Verordnungen werden, ergänzt durch die Modalitäten von Schutzverträgen (dhimma) oder Waffenstillständen – da Frieden verboten ist – von präzisen Gesetzen abgedeckt, die bis heute identisch in Schriften über den Jihad wiederholt werden.
Die wirtschaftlichen und sozialen Bereiche, die auf besiegte nicht muslimische Bevölkerungsgruppen (dhimmis) zutreffen, integrieren abgeänderte Formen vorislamischen Rechts zu eroberten Ländern. Diese Gesetze werden danach in ein innovatives System der Unterscheidung zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen übertragen, dem verpflichtenden Grundprinzip der islamischen Herrschaft. Juristen rechtfertigen diese Unterscheidung, die auf alle Bereiche angewendet wird, durch Koranverse und Hadithe. Die den Ungläubigen auferlegte Besteuerung durch das Dhimmi-System z.B. wird von Sure 9 Vers 19 bestimmt:
„Kämpfet wider diejenigen aus dem Volk der Schrift, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben und die nicht als unerlaubt erachten, was Allah und Sein Gesandter als unerlaubt erklärt haben, und die nicht dem wahren Bekenntnis folgen, bis sie aus freien Stücken den Tribut entrichten und ihre Unterwerfung anerkennen.“
Der Tribut, ursprünglich eher kollektiv, wurde eine Kopfsteuer, die den Dhimmis im Gegenzug für begrenzte religiöse und zivile Rechte, Schutz und Immunität vor der durch den Jihad vorgeschriebene Versklavung oder Tod auferlegt wurde.
Darüber hinaus musste die Dhimmi-Gemeinschaft andere Steuern in Geld oder Gütern zahlen und Tätigkeiten ausführen, die den Bedürfnissen der muslimischen Besatzer zugute kamen, was ursprünglich auf die Mitglieder des Militärkontingents beschränkt war. Trotz der Veränderungen im demografischen Verhältnis zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, die im Lauf der Geschichte erfolgten, wurden diese Forderungen in einigen Regionen bis ins 20. Jahrhundert beibehalten. Diese kurze Zusammenfassung zeigt, wie sich militärische und wirtschaftliche Aspekte des Dhimmitums ergänzen. Obwohl die Besteuerung der Dhimmis teilweise aus vorislamischen Regierungszeiten stammt, liegt das Spezielle des Dhimmitums darin, dass der wirtschaftliche Bereich in einem allumfassenden militärischen und religiösen Zusammenhang der diskriminierenden Unterscheidung eingebettet ist. Dieses Prinzip führte die erniedrigende Unterscheidung zwischen Muslimen und Dhimmis ein, bis in die kleinsten Details des täglichen Lebens; es wurde die Art der Schnürsenkel, Kleidung und Frisuren diktiert, die Dhimmis tragen konnten, auf welchen Tieren sie reiten durften, wie sie sich verhalten mussten usw.
Auf der Ebene der zivilen Rechte übernahm die muslimische Verwaltung eine große Bandbreite antijüdischer Gesetze, die in der Rechtsprechung der byzantinischen Kaiser Theodosius II. (5. Jhdt.) und Justinian (6. Jhdt.) festgelegt wurden. Vom 8. Jahrhundert an interpretierten muslimische Rechtsberater diese Gesetze innerhalb eines islamischen Konzepts und erlegten sie Juden wie Christen auf. Diese in die islamische Gesetzgebung übernommenen antijüdischen Gesetze, oft noch verschärft, wurden als Ausdruck des göttlichen Willens betrachtet. Sie übertrugen dem Dhimmitum eine unabänderliche juristische Struktur, die Erniedrigungen, Herabsetzung und extreme Verletzbarkeit schuf. Gemeinsam mit den bereits erwähnten militärischen Faktoren führte dies zu einer Reduktion oder – mancherorts – dem völligen Verschwinden jüdischer und noch mehr christlicher Gemeinden. Nach der Order, die ab 640 Juden und Christen aus dem Hedschas verbannte, war das Christentum in Arabien völlig eliminiert, während das Judentum im Jemen unter höchst unsicheren Umständen überlebte.
Unter dem Kalifat Abd al-Maliks (685-705) wurden die christlichen Araberstämme gezwungen zu konvertieren oder in byzantinische Gebiete zu fliehen. Andere akzeptierten die Islamisierung ihrer Kinder dafür, dass sie von der Jizya ausgenommen wurden. In weniger als einem Jahrhundert hatte der Islam dem arabischen Christentum ein Ende bereitet. Die heutige christliche Bevölkerung – Griechisch-Orthodoxe, Unitarier und Katholiken – sind die Dhimmis, die unter dem Mantel einer französischen Kolonialpolitik arabisiert wurden, was in den 1830-er Jahren begann und darauf abzielte ein großes arabisches Reich unter französischer Hegemonie von Algier bis Antiochia zu schaffen.
Die islamischen Eroberungen hätten nicht gehalten werden können ohne die Hilfe zahlloser christlicher Prinzen, Militärs und Patriarchen, die zu Betrug und Kollaboration bereit waren. Die Absprachen wurden durch innerchristliche dynastische und religiöse Rivalitäten sowie persönliche Ambitionen gefördert. Da dieses Überlaufen an der Spitze der Hierarchie statt fand und die höchsten Verantwortlichkeiten von Staat, Armee und Kirche betraf, bestimmten sie die Islamisierung einer Vielzahl von Christen.
Der Status des Dhimmi war zeitweise weniger hart und zeitweise stärker eingeschränkt als der Status der Juden unter dem Christentum, aber die Rechtsprechung zum Dhimmitum war zutiefst verbunden mit dem Antijüdischen. Viele dieser Gesetze – das Verbot Kirchen oder Synagogen zu bauen, zu erweitern oder wiederherzustellen; die Verpflichtung, seine Religion demütig auszuüben; die Nichtzulässigkeit eines Dhimmi als Zeugen vor Gericht; Todesstrafe für die Heirat mit einer muslimischen Frau oder Bekehrungsversuche; Ausschluss von ehrenvollen Funktionen und Positionen, die Autorität über einen Muslim ausüben würde; das Verbot muslimische Sklaven oder Diener zu halten – haben ihre Entsprechungen und ihren Ursprung in den antijüdischen Gesetzen, die in den frühen Jahrhunderten des Christentums von Byzanz bis zum westgotischen Spanien eingeführt und aufgezeichnet wurden.



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