Hallo,
soweit ich informiert bin, muss eine Scheidung derart vorgenommen werden, unter deren Bestimmungen - spich Rechtssprechung - der Länder in denen sie geschlossen wurde. Es hat mich zwar auch verwundert und ganz sicher bin ich mir jetzt auch nicht. Nur würde es erklären, warum hier auf den Koran verwiesen wird. In Islamischen Ländern ist der Koran die Rechtsgebung - ander als hier, da ist es die Bibel nämlich nicht, sondern die bundesdeutschen Gesetze.
Liebe Grüße
Kirsten (Sonnenwende)
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