Karlsruhe (dpa) - Der Verkauf von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach einen Versandhändler frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte.
Wenn die Symbole "in offenkundiger und eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht kriminalisiert werden. Damit korrigierten die Karlsruher Richter ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Es hatte den 32 Jahre alten Angeklagten aus dem baden-württembergischen Winnenden wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.
Laut BGH besteht kein Zweifel, dass die verkauften Artikel eindeutig gegen die Nazi-Ideologie gerichtet sind.
Quelle: GMX News
Bravo, die Gerechtigkeit hat gesiegt.
Victor :D
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