nun die faktischen Zahlen sprechen eine andere Sprache - ein Teil des Geldes kommt dem caratativen Zweck zugute
der Haupteil des geldes dient dem Organisationserhalt ....der "Kirchen" , Sekten , Menschengruppierungen mit Menschengeboten ....
mfg
Real ist, dass die römisch-katholische Kirche in Österreich zwar nimmer Staatskirche ist, aber sich trotzdem
des anhaltenden Zustroms öffentlicher Gelder erfreuen darf - man denke nur an die ausschließlich mit
staatlichen Geldern finanzierte Grundausbildung des Mitgliedernachwuchses, der Religionsunterricht kostet
die ÖsterreicherInnen vermutlich jährlich 500 Millionen Euro Steuergelder. Und Soziales leistet diese
Kirche aus eigenen Mitteln so gut wie gar nichts. Die Caritas verteilt keine Kirchengelder und Kirchengüter,
sondern gesammelte Spenden und Zuwendungen, sie funktioniert in keiner Weise anders als z.B. die
Volkshilfe. Kirchliche Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten werden genau auf dieselbe Art finanziert
wie die anderen gleichartigen Einrichtungen: von den Krankenkassen, aus öffentlichen Zuschüssen,
aus Nutzerbeiträgen.
Aber hier soll uns das gar nicht interessieren, sondern über die verschiedenen Methoden berichtet werden,
mit denen die Kirchen die Mittel für ihre heillosen und unheilvollen Tätigkeiten aufstellen.
Finanzierung aus dem Staatsbudget
Die Identität von Religion und Gesellschaft in früheren Zeiten führte zur Bildung von "Staatskirchen", die
eine öffentliche Funktion hatten und deren Kosten als öffentliche Ausgaben selbstverständlich aus dem
Staatsbudget finanziert werden mussten. Religionsgemeinschaften außerhalb der Staatskirchen genossen
solche Privilegien in der Regel nicht, die hatten schon Glück, wenn sie toleriert wurden.
Auch heute existieren immer noch solche Finanzierungssysteme, was bedeutet, dass alle Steuerzahler die
Unkosten der dominierenden Religionsgemeinschaft zu tragen haben, egal ob sie Angehörige dieser Kirche
sind oder nicht. Mitglieder anderer (kleiner) religiöser Gruppen zahlen damit zweimal, weil sie ihre
eigene Glaubensgemeinschaft ebenfalls finanzieren müssen - partiell auch immer noch in Österreich, wo
die Konfessionslosen z.B. den o.a. Religionsunterricht - ohne je eine Gegenleistung dafür zu erhalten -
mitfinanzieren müssen.
Auch Kirchen konnten aber damit Probleme haben: Wenn sich Staat und Regierung von der Staatskirche
zu emanzipieren trachteten (oder dies tatsächlich vermochten), konnte im Wege der Abhängigkeit vom
Staatsbudget auch ein gewisser Druck ausgeübt werden.
Wie hat sich die Finanzierung in Österreich entwickelt?
Der aufgeklärte Kaiser Joseph II. hob im 18. Jahrhundert um die 800 Klöster auf, die für die Allgemeinheit
keinerlei Nutzen brachten, zusammen mit vorhandenen kirchlichen Vermögensfonds und dem Vermögen
der aufgelassenen Klöster wurde der staatliche Religionsfonds gebildet, der für die Errichtung neuer
Pfarren und für Zuschüsse zu bestehenden zuständig war. Das blieb vorerst so, die Kirche hatte zwar
das Recht, Mitgliedsbeiträge einzuheben, aber man verzichtete bis 1939 darauf. Klerus und Kirchenbauten
wurden aus dem "Religionsfonds" bezahlt. Nach der Inflationszeit der ERSTEN REPUBLIK reichten diese Mittel
aber bei weitem nicht mehr aus, fehlende Gelder mussten aus dem Staatsbudget zugeschossen werden.
Trotz der staatlichen Besoldung der Kirchenfunktionäre verlangte die katholische Kirche für ihre "Dienstleistungen"
(Taufen, Ehen, Begräbnisse u.a.m.) Gebühren von den Inanspruchnehmern. Nach dem Toleranzpatent
von 1783 wurde den Mitgliedern der kleinen Kirchen - wie etwa den Evangelischen - besondere
Opferbereitschaft abverlangt. Sie mussten nicht nur die eigene Gemeinde selbst finanzieren. Sie mussten
für jede kirchliche Handlung auch noch "Stolgebühren" an den katholischen Pfarrer zahlen - denn der
sollte keine Verluste erleiden, nur weil es plötzlich auch Konkurrenzeinrichtungen wie evangelische
Christen geben durfte.
Nach dem "Anschluss" vom März 1938 wurde mit Wirkung vom 1. April 1939 (das Staatsbudgetjahr im
Großdeutschen Reich lief jeweils vom 1.4. bis zum 31.3.) der Religionsfonds eingezogen und die Unterstützung
der Kirche aus dem Budget eingestellt, als Ersatz die Einhebung der Kirchensteuer von Kirchen-
Kirchenfinanzierungsmethoden
2
mitgliedern eingeführt. Man darf nicht vergessen, bis dahin kostete den Katholiken die Kirchenzugehörigkeit
verpflichtend keinen Groschen!
In der volkstümlichen Erinnerung ist auch heute noch "der Hitler" der Schuldtragende an der Kirchensteuer,
dass vorher fast alles aus der Steuerleistung aller gezahlt wurde, ist in Vergessenheit geraten.
Politisch waren die Bischöfe mit der Einführung des Kirchenbeitrags gar nicht so unglücklich. Auch wenn
sie 1939 noch schriftlich protestierten, erhoben sie 1945 gegen die Beibehaltung keinen Protest. Immerhin
sind die Kirchen finanziell vom Staat unabhängig geworden.
Aussendung der Diözese Wien zum Kirchenbeitragssystem (2005): Die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben
der Kirche in unserem Land wäre ohne Kirchenbeitrag nicht möglich. Das österreichische System des
"solidarischen Pflichtbeitrages" hat sich bereits seit über 65 Jahren gut bewährt und gewährleistet der
Kirche finanzielle Unabhängigkeit.
Der Staat ist bei der Einhebung des Kirchenbeitrages maßgeblich dadurch behilflich, dass die Meldedaten
über die Religionszugehörigkeit an die kirchlichen Stellen weitergegeben werden. Allerdings besteht keine
Sanktionsmöglichkeit, wenn die Angabe des Religionsbekenntnisses auf Meldezetteln unterlassen oder
verweigert wird, auch kann keine Nachprüfung dieser Angabe (Vorlage des Taufscheins oder einer Austrittsbestätigung)
verlangt werden.
Die Einhebung der Beiträge besorgen diözesane Finanzkammern. Berechnungsformel1: Der Kirchenbeitrag
beträgt von der Beitragsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen) 1,1% abzüglich eines Absetzbetrages
von 46 Euro, mindestens jedoch 60 Euro für Einkommensteuerpflichtige bzw. 6 Euro für Personen,
die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Was also hieße, ein Monatsdurchschnittseinkommen
von 1.500 Euro brutto brächte ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen von ca. 1.230,
mal 12, mal 1,1%, minus 46 ergäbe 116 Euro (ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen), bei 2.000
Euro brutto wären es 168, bei 2.500 Euro 222 Euro, bei 3.000 auch nur 275, weil Progression gibt es keine.
Man kann also durch den Verzicht auf Dienste, die der größte Teil der Bevölkerung ohnehin nie2 in
Anspruch nimmt, etwas an Geld sparen.
Für die kleinen Kirchen - wie die evangelische oder altkatholische - brachte die Einführung des Kirchenbeitrags
keine Änderungen. Sie mussten sich schon immer aus Mitgliedsbeiträgen - meist "Kultussteuer"
genannt - selbst finanzieren.
Zum Vergleich, Deutschland: staatliche Einhebung
Die Kirchensteuer wird in der BRD nicht durch Diözesanfinanzkammern, sondern direkt von den staatlichen
Behörden von allen Mitgliedern jener Religionsgesellschaften erhoben, die Körperschaften öffentlichen
Rechts sind und einen Umlagensatz festgelegt haben. Die Einhebung erfolgt vor allem als Zuschlag
zur Einkommens- oder Lohnsteuer (in den meisten Bundesländern 9%). Daneben sind auch Zuschläge zur
Vermögensteuer und Grundsteuer möglich. Das Recht, Kirchensteuer zu erheben, ist in Deutschland verfassungsrechtlich
abgesichert.
Bei Lohnsteuerpflichtigen wird die Kirchensteuer durch den Arbeitgeber gemeinsam mit der Lohnsteuer
sofort bei der Gehaltsauszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei Einkommensteuerpflichtigen
erfolgt das Inkasso durch das Finanzamt. Für die staatliche Einhebung der Kirchensteuer zahlen
die Kirchen je nach Bundesland 2 - 5 Prozent der Kirchensteuereinnahmen als Kostenabgeltung an den
Staat. Was weitaus kostengünstiger ist, als eigene Einnahmestellen führen zu müssen.
1 alle Angaben nach Stand von 2005
2 die von Nichtkirchengehern auch in Anspruch genommenen kirchlichen Dienste - Taufe, Eheschließung, Begräbnis - wären sowieso
extra zu bezahlen - Gottesdienste, Beichten, der Leib des Herrn usw. bleiben dem harten Kern der Gläubigen vorbehalten
3
Zusätzlich zur Kirchensteuer können die deutschen Kirchen das ebenfalls verpflichtende Kirchgeld verlangen.
Die Zahlung erfolgt direkt in der Pfarre. Grundgedanke des Kirchgeldes ist, dass jene, die keine
staatlichen Steuern zahlen, ebenfalls einen Beitrag an ihre Kirche leisten sollen und außerdem durch das
Kirchgeld direkt ein Beitrag in der Pfarrgemeinde eingehoben werden kann. Da die Einhebung des Kirchgeldes
mit hohem Aufwand verbunden ist, wird es jedoch derzeit nur in einigen Diözesen verlangt.
Der Kirchenaustritt hat in der BRD dieselbe Folge wie in Österreich: die Kirchensteuer wird nicht mehr
eingehoben, dem Dienstgeber3 muss ein unselbständig Erwerbstätiger allerdings den Austritt mitteilen,
was in Österreich nicht notwendig ist.
Weitere Nachteile gegenüber dem österreichischen System: Jeder zahlt seine Steuer vom tatsächlichen
Einkommen. In Österreich wird das Einkommen von den Beitragsstellen in der Regel geschätzt, zu niedrige
Schätzungen wie in Österreich sind daher in der BRD nicht möglich (zu hohe Schätzungen können in
Österreich durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen bereinigt werden). Da die Kirchensteuer automatisch
bei jeder Gehaltsauszahlung einbehalten wird, können die Beitragspflichtigen nichts schuldig
bleiben, die Kirchen ersparen sich Mahnkosten.
Der wahrnehmbarste Nachteil des deutschen Systems ist die Höhe des Beitrages. In der BRD zahlt jemand
mit einem Einkommen wie in den obigen Beispielen (da keine deutsche Sozialversicherungs- und
Lohnsteuertabelle vorliegt, wird wie in Österreich gerechnet): 1.500 Euro brutto im Monatsdurchschnitt:
120 Euro, 2.000 Euro: 288, 2.500 Euro: 457, 3000 Euro: 646.
Eigene Steuern, die von den Kirchenmitgliedern durch die Finanzämter für die Kirchen eingehoben werden,
gibt es auch in Schweden und der Schweiz.
Kultursteuer - Beispiel Italien:
Bis 1986 bezahlte der italienische Staat die Priestergehälter, soweit sie nicht aus den Einnahmen des
Grundbesitzes der Pfarren gezahlt werden konnten, was 1986 Kosten von mehr als 3 Milliarden Schilling
verursachte.
Da alle italienischen Steuerzahler für die Gehälter der katholischen Priester aufkommen mussten, wurde
nach einer Übergangsphase ab 1990 eine Neuregelung eingeführt: Jeder Steuerzahler weist 0,8 Prozent
seiner Einkommensteuer entweder einer bestimmten Kirchen oder dem Sozialbudget des Staates zu. Der
Betrag von 0,8 % der Einkommensteuer ist beträchtlich niedriger als die Kirchenbeitragsleistung, die in
Österreich oder der BRD verlangt wird (das Kircheneinkommen aus dem o.a. Grundbesitz ist in Italien
deutlich höher, die Kirche noch reicher). Allerdings muss die Kultursteuer auch von jenen bezahlt werden,
die keiner Kirche angehören.
Wer keine Widmung in seiner Steuererklärung angibt, bezahlt trotzdem diesen Steuerzuschlag. Die Zuteilung
an Kirchen oder staatliche Einrichtungen erfolgt dann im Verhältnis der von den anderen Steuerzahlern
abgegebenen Widmungen.
Rund 40 % der italienischen Steuerzahler geben eine Widmung für den Steuerzuschlag an. Von diesen
40% widmen 80% für die katholische Kirche. Diese hohe Widmung an die katholische Kirche hängt auch
damit zusammen, dass der Widmer im staatlichen Bereich keinen Einfluss für die Art der Verwendung
hat.
Die katholische Kirche verwendet 50 % der Kultursteuer für Priesterbesoldung. Was auf Kritik stößt: Es
ist leichter für Hilfswerke finanzielle Unterstützung zu erbitten, als für die "Seelsorge".
Vergleich mit Österreich: Nachteil der Kultursteuer: Keine Ersparnis durch Kirchenaustritt. Vorteile (für
Kirchenmitglieder): Der zu entrichtende Betrag ist gering. Bei einer Übernahme dieses Systems würde in
Österreich ein Steuerzuschlag von ca. 3 % eingehoben werden müssen.
Kultursteuer - Beispiel Spanien:
In der Zeit des Franco-Faschismus wurden die Ausgaben der römisch-katholischen Kirche selbstverständlich
aus dem Staatshaushalt gedeckt, die Franco-Diktatur war ja eine klerikalfaschistische. Nach dem
Sturz der Diktatur (1975) dauerte es noch bis 1988, bis als Übergangslösung eine Kultursteuer mit dem
3 was Nachteile haben kann, wenn der Dienstgeber aus irgendeinem Grund mit einer Religion besonders verbunden ist
4
Ziel eingeführt wurde, dass künftig die Religionsgemeinschaften ihre Ausgaben ausschließlich aus Spenden
und anderen eigenen Einnahmen finanzieren und die Trennung von Staat und Kirche in die Wege geleitet
werden kann. Die Kultursteuerregelung sah vor, dass 0,524 % der Einkommenssteuer für die Kirche
oder ein Sozialprojekt gewidmet werden können.
Im Gegensatz zu Italien fließen jene Steuerzuschläge, für die keine Widmung angegeben worden ist, zur
Gänze an den Staat, der dann über die Verteilung entscheidet. Allerdings haben nur um die 40% der Spanier
für die römisch-katholische Kirche eine Widmungserklärung abgegeben, die r.k. Kirche in Spanien
erhält daher deutlich weniger Anteil als in Italien.
In der Übergangsphase ist die spanische Kirche deshalb noch nicht in Finanzschwierigkeiten geraten, weil
der Staat weiterhin die fehlenden Mittel zuschießt, aus der Kultursteuer wird nur ein Drittel der Kosten
gedeckt, Zweidrittel zahlte wie in den Franco-Zeiten der Staat.
Die neue sozialistische Regierung Zapatero begann damit Schluss machen, der staatliche Zuschuss wurde
halbiert und wird schrittweise überhaupt abgebaut, der Religionsunterricht zu einem Freigegenstand. Über
70% der Spanier wollen, dass die Kirche sich selbst finanzieren muss und das, obwohl etwa 90% der Spanier
formal Katholiken sind, allerdings üben nur 25% ihre Religion aus, darunter nur wenige Jugendliche.
Staatsfinanzierung heute:
Norwegen: Die "Norwegische Kirche" ist eine lutherische Kirche, die mit dem Staat eng verbunden ist.
Formelles Oberhaupt der Norwegischen Kirche ist der König. Für die Löhne und Gehälter der Kirchenangestellten
ist der Staat zuständig, während die Instandhaltung der Gebäude teilweise Sache des Staates und
teilweise die der Gemeinden ist. Bei der Gemeindearbeit ist man weitgehend auf Opfergaben und freiwilligen
Einsatz angewiesen. Um die 80 Prozent der Kinder werden in der Staatskirche getauft. Die römischkatholische
Kirche hat in Norwegen nur rund 40.000 Mitglieder und ist auf Unterstützung durch ausländische
Gelder angewiesen (wie umgekehrt etwa auch die Gemeinden der evangelischen Kirche in Österreich
Finanzmittel aus deutschen Patenschaftsgemeinden erhalten).
Ähnlich in Großbritannien und Griechenland, die anglikanische und die griechisch-orthodoxe Kirche werden
als Staatskirchen aus dem staatlichen Haushalt finanziert.
Ehemalige Ostblockstaaten:
Es wird überraschen zu lesen, dass unter den kommunistischen Regierungen die Priester vom Staat bezahlt
wurden, was auch ermöglichte, Druck und Steuerung auszuüben - wer zahlt schafft bekanntlich an. Der
weltliche Besitz der Kirchen war allerdings allenthalben vergesellschaftet worden.
Fallweise wurden auch Kirchenbeiträge auf freiwilliger Basis eingehoben, wer nicht zahlen wollte, ließ es
eben bleiben. Die Umstellung auf neue Finanzierungsmodelle ist immer noch Gange. Da (abgesehen von
Polen) die religiöse Bindung der Bevölkerung eher gering ist (besonders in Tschechien und im Gebiet der
ehemaligen DDR - dort wurde allerdings das BRD-System sofort eingeführt) erscheint die Einhebung von
Pflichtbeiträgen nicht sehr opportun, weil dies zu einem weiteren Abbröckeln von Mitgliedern führen
würde. Man verlangt daher die Rückgabe des zum Teil bedeutenden verstaatlichten Kirchenbesitzes und
finanziert viel durch ausländische Zuweisungen.
Wer sich informieren will kann das gerne tun ....zB hier
gesammelte Pressemitteilungen ....etc. nicht das Seminar am Anfang , die wollen auch nur Kohle , sondern der Rest ....
http://www.ibka.org/artikel/geld.html
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