Hallo und einen guten Morgen liebe Schafi.
Zur Sache Frankreich möchte ich eine kurze juristische Stellungnahme abgeben.
1. Die Gemeinde hat juristisch keinerlei Rechte sich in die Angelegenheit von Alberts einzumischen. Niemand kann irgendwelche Besitzansprüche oder ein Mitspracherecht aufgrund von Zehntenzahlungen oder seiner Zugehörigkeit zur Gemeinde von SR Frankreich ableiten. Allein entscheidend sind die satzungsmäßigen Mitglieder von SR Frankreich und zu diesen satzungsmäßigen Mitgliedern gehören auch Geschwister Albert.
2. Aus dem Schreiben von Alberts ist deutlich ersichtlich, dass Alberts zum Einen das Haus gegeben hatten und zusätzlich monatlich 500,-- EUR als Zehnten + Heizung + Strom+ Wasser + Steuern und auch noch ein Taschengeld für die SR-Leitung.
3. Die Gelder der Gemeinde wurden damit zu 100% bei der SR-Hausleitung abgegeben. Mit diesem Geld wurden die Gottesdienste, Mahlzeiten, Hausbesuche, Reisen und der luxuriöse Lebenswandel der Hausleitung finanziert.
4. Eine Annullierung und Rückabwicklung der Schenkung muss auf der Basis "Wiedergutmachung" wegen "groben Fehlverhalten" der SR-Hausleitungen gegenüber von Geschw. Albert erfolgen, damit keine Steuern anfallen.
Wenn SR von einem edlen Verhalten spricht, dann sollten sie unbedingt den Namen von Alberts davor schreiben, denn was diese Menschen getan haben war "edel". Niemand konnte ahnen wie ein solch edles Verhalten derart missbraucht wird.
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