Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
Ok, Dankeschön für die Informationen, die ich dir nun auch unüberprüft abnehme, denn es wäre doch schon komisch würde oder müsste ich jetzt im GH anrufen, um zu fragen ob du auch wirklich nachgefragt hast und deine Informationen auch wirklich stimmen.
uhh ... jetzt wird es verzwickt verschwörerisch .. uhm .. äh .. naja .. ich hatte da so eine Nummer in Bielefeld gewählt, zweiundvierzigirgendwas ...


Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
Die Pseudo-Wohnsitzverlagerung kam dann letztlich allen zugute. War sie deshalb richtig?
Pseudo-Wohnsitzverlagerung? Davon weiß ich nichts. Dass ich davon nichts weiß, heißt natürlich nicht, dass es diese nicht gab. Nur wieder, dass nun auch dieses Detail geprüft werden müsste. Wir kommen vom Hundertsten ins Tausendste ...

Was ich weiß, ist das dieses Ehepaar schon seit Jahren nicht mehr in ihrer Wohnung in Libanon wohnte, da diese im Ausland eingesetzt wurden (paar Jahre AU, paar Jahre AT), nur halt zu Besuchszeiten hier.
Aber die Schwester hat ein Haus in Beilstein, da ist eine Einliegerwohnung, in die diese nun einziehen/eingezogen sind. Gab es da bereits zuvor Ummeldungen? Wenn ja, wäre dies OK gewesen? - Keine Ahnung.

Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
Du schriebst, dass das Ehepaar schriftlich auf die Versorgungszusage verzichtete. Und praktisch? Schriftlich mussten sie verzichten, gehört zum bürokratischen Hergang, wenn Nachversicherung wirksam wird. Wie sah die Praxis aus?
Uhh .. du bringst mich in Bedrängnis: Haben wir das selbe Verständnis vom Begriff Versorungszusage? Falls nicht, liege ich falsch?
Unter Versorgungszusage verstand ich bisher die Zusage, dass eine ständige Versorgung gewährleistet wird. Das ist dann wohl auch der Grund für eine mögliche Rentenbefreiung - so hatte ich das bisher verstanden.
D.h., wenn von der Mission Ausgeschiedene irgendwann im Alter zurückkommen und die Versorgung einfordern, werden diese im GH oder im Altenheim versorgt. Anstelle des Staates via Rente übernimmt diese Aufgabe die Mission via Sachbezüge.
Ich bitte (@jeden) um Korrektur meines Verständnisses, falls nötig.
Habe ich diesen Begriff aber korrekt verstanden, bedeutet dies, dass dieses Ehepaar im Alter nicht mehr die Versorgung durch die Mission einfordern kann. Ebensowenig kann ein weiteres mal eine Nachversicherung eingefordert werden.
Ich sehe darin eine komplette Win-Situation für das GH und die GH-Bewohner. Ich bitte auch hier um Korrektur (@durchwenauchimmer).

So nun sprichst du die Praxis an und meinst damit vermutlich den Alltag. In diesem Alltag waren sie natürlich versorgt (Wohnen, Essen, Mobilität, KV? - nicht: Klamotten, Zahnpasta, etc), da diese ja vollzeitlich arbeiteten. Und das ganzjährig im Ausland. Du warst selbst mal im GH und müsstest diese Situationen (noch?) kennen.

Nach meinem Verständnis gibt es daher keine Verbindung zw. der Alltagsversorgung während eines Tätigkeitsverhältnisses und der Versorgungszusage.
Dennoch noch einmal an Alle: Das alles nachdem, wie ich die Dinge verstehe. Ich bin mir bewusst, dass ich durchaus Verständnislücken haben kann - dated mich up (was für eine neudeutsche Sprachverquirkung)

Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
Ja, verstehe.
Danke :-) thankyou.gif

Ich zitiere dich im Beitrag #894 und stimme dir zu:
Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen

Zitat von bambule
Was können wir tun, um solche Missverständnisse zu vermeiden?


Miteinander reden, schreiben, interagieren und so klären und klarstellen.


LG
bambi