@alle - @bambule
es fällt mir sehr schwer mich zurückzuhalten und zu schweigen.
Zum aktuellen Fall - Nachversicherung.
Hiermit gebe ich Euch eine verbindliche Info, welche ich mit einem verbindlichen Schreiben vom Renten-Bund Berlin, Rechtsabteilung jederzeit belegen kann.
1. Auf eine Nachversicherung kann man nicht verzichten. Wenn ein HG die Mission verlässt, ist die Mission verpflichtet dieses zu melden und eine ordnungsgemäße Nachversicherung durchzuführen.
Die LVM formulierte das in einem Schreiben an die SR-Mission wie folgt:
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber (Dienstherr) verpflichtet von sich aus tätig zu werden; d.h. die Nachversicherung von Amts wegen durchzuführen!
Darum nochmals, kein HG der die Mission verlässt, kann oder darf auf eine Nachversicherung verzichten, da diese gestzlich verpflichtend ist!
2. Der aktuelle Fall und die Info von @bambule
Wann ist eine Nachversicherung durchzuführen - welche Bedingungen sind erforderlich:
a. wenn jemand in SR (die HG z.B.) zu den satzungsmäßigen Mitgliedern des Ordens im Sinne von § 7 (alte Satzung) der Vereinssatzung gehören (da die Gewährleistungsentscheidung als Tatbestandsvoraussetzung für die Versicherungsfreiheit nur diese Personen erfasst)
b. und ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausgeschieden sind
(Az.: 323-1/10.40.00 - Deutsche Rentenversicherung Bund)
Als für die besagte Person die Nachversicherung durchgeführt wurde, lagen diese Voraussetzungen nicht vor.
Diese Person ist und war bis dato nicht unversorgt ausgeschieden. Vor diesem Hintergrund und der derzeit bekannten Tatbestände, wäre eine Nachversicherung abschlägig zu bescheiden gewesen. (auch wenn er seinen Wohnsitz nach außerhalb verlegt hat, war er nicht unversorgt ausgeschieden)
Alles was Euch @Maximus damit sagen wollte ist, dass nach Recht und Gesetz eine Nachversicherung der besagten Person nicht hätte durchgeführt werden dürfen, da sich die Person damals noch in der Versorgungszusage befand!
Rechtlich und juristisch ist diese Nachversicherung als eine sehr grenzwertige Aktion zu bezeichnen (so formulierte es der alte Vorstand), um es nicht gleich brutal als Betrug zu titulieren.
Auch wenn es rechtlich in Ordnung wäre, was es definitiv nicht ist, muss es moralisch als sehr verwerflich bezeichnet werden.
Nach dem Motto, wer Geld hat und in SR den richtigen Namen und die richtigen Beziehungen, wird bevorzugt behandelt und kann sich alles leisten.
Ich mache dem auskunfterteilendem Vorstandsmitglied keine Vorwürfe, da die Herren Vorstände in der Kürze der Zeit leider nicht den vollen Umfang der rechtlich- juristischen Seite kennen und erfassen können.
Zu den Missbrauchsfällen, lieber @bambule, werde ich den Vorstand gründlich aufklären, da ich selbst ein Missbrauchsopfer bin und alle anderen (zumindest die Meisten) Missbrauchsfälle kenne - auch die 15 -20 Jahre, 20-30 Jahre, 30-40- Jahre.
Weil sich die Opfer noch nicht getraut haben sich zu outen, heißt es noch lange nicht, dass es als ungeschehen ad acta gelegt werden kann.
@bambule, kennst Du die Vorstände persönlich? Du redest von unvorbelastet ...... bist Du Dir da ganz sicher??? Was wäre wenn ......?
Weiterhin einen schönen Sonntagabend
imporex
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