
Zitat von
Robby
Mandy, ein wiedererreichen der Gemeinnützigkeit kann sofort geschehen, wenn man für die finanziellen Betrügereien seine Strafe bezahlt hat. SR wurde Zweckentfremdung in Höhe von 2 Mio EUR nachgewiesen. Dieses wurde dann in einem Vergleich auf 500.000,-- EUR reduziert, damit SR nicht augenblicklich in die Insolvenz gehen muss.
Lese dazu den ausführlichen Bericht von Maximus.
SR hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der mit dem Finanzamt jetzt die Wiedererteilung der Gemeinnützigkeit ausgehandelt hat. Diese Wiedererteilung der Gemeinnützigkeit ist wie immer, bei allen Vereinen, eine Vorläufige und nach Ablauf einer Frist (1 bis max. 3 Jahre) kommt dann die Prüfung, ob SR zukünftig satzungskonform gearbeitet hat.
Die Wiedererteilung der Gemeinnützigkeit löst allerdings die finanziellen Probleme von SR nicht, ganz im Gegenteil.
Also nochmals, die Zweckentfremdung der Spendengelder hat es gegeben und zwar in Höhe von 2 Mio EUR in nur 3 geprüften Jahren!!!!!!!!!
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